Wegen zwei Preisanpassungsklauseln hat, wie berichtet, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die Kelag geklagt. Im Sommer erklärte der Oberste Gerichtshof beide Klauseln für gesetzeswidrig. Die Konsumentenschützer drängten daraufhin auf Erstattung der Beträge. Im Oktober einigte sich der Kärntner Energieversorger schließlich mit dem VKI, bei dem betroffene Stromkunden ihren Anspruch bis Ende Dezember anmelden konnten.