Im Prozessreigen gegen den Energieanbieter Maxenergy gibt es im Vorarlberger Strang nun ein rechtskräftiges Urteil, wie der Verbraucherschutzverein (VSV) und am Dienstag mitteilte. Maxenergy muss gekündigten Kundinnen und Kunden Schadensersatz zahlen, entschied das Landesgericht Feldkirch und bestätigte damit eine Entscheidung des Bezirksgerichts (BG) Dornbirn vom Juli. Im Fall Maxenergy sind aber österreichweit noch mehrere Entscheidungen offen.
"Es steht nun fest, dass Maxenergy die 11.000 Kunden, denen die Verträge im Herbst 2021 frühzeitig gekündigt wurden, entschädigen muss. Es bekommen aber nur jene Schäden ersetzt, die auch Ansprüche erheben", wird Peter Kolba, Obmann des VSV in der Aussendung zitiert.
Maxenergy: "Kündigungen waren rechtens"
Maxenergy hingegen bleibt dabei, dass die Kündigungen rechtens waren. Laut dem Unternehmen habe man nicht gegen eine versprochene Preisgarantie von 18 Monaten verstoßen, da mit der Kündigung kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr bestanden habe. Zudem seien bei der Kündigung sämtliche Fristen eingehalten worden, heißt es in einer Aussendung. Wegen der gestiegenen Energiepreise habe Maxenergy den Kunden aus Gründen der wirtschaftlichen Sorgfalt kündigen müssen.
Maxenergy verweist hier auf ein erstinstanzliches Urteil vom BG Perg, das in gleicher Sache die von einer Einzelperson eingebrachte Klage im September abgewiesen hatte. Ein Urteil in zweiter Instanz steht hier noch aus. Offen ist auch noch die Berufung gegen ein Urteil des BG Haag vom Oktober. Dieses hatte zugunsten eines vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützten Kunden entschieden. VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller zeigte sich nach dem Vorarlberger Urteil zuversichtlich, dass auch hier gegen Maxenergy entschieden wird, wie er auf APA-Anfrage hin erklärte.
Weitere Verhandlungen angesetzt
Zwei weitere erstinstanzliche Urteile sind noch bei den Bezirksgerichten Korneuburg und Tulln ausständig, wie ein Maxenergy-Sprecher der APA mitteilte. In Korneuburg finde die Verhandlung noch im Jänner statt, der Prozess in Tulln sei zurzeit ruhend gestellt.
Beim Urteil in Feldkirch ging es um die Anliegen von 25 Klägerinnen und Klägern. Auch der VKI war hier als Nebenpartei beteiligt, erklärt Kemetmüller. Es sei nun wieder am BG Dornbirn, die genaue Höhe des Schadensersatzes festzulegen, so der Jurist.