Das turbulente Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu. Vor allem die Energiepreiskrise dominierte in vielen Haushalten und Betrieben das Geschehen. Seit der russischen Invasion in der Ukraine erreichten die Energiepreise – in Wellen – immer wieder neue Rekordstände. Als Reaktion wurden auch in Österreich zahlreiche dämpfende Maßnahmen beschlossen und angekündigt, die die Auswirkungen abfedern sollen.

Die wichtigsten Entlastungsmaßnahmen im Überblick:

  • Der hohe Gaspreis führt über ein seit Langem genutztes Preisbildungsverfahren ("Merit Order") dazu, dass Strompreise ebenfalls in die Höhe schnellen – auch in Österreich, wo Strom großteils unabhängig von Gas erzeugt wird. Die Forderung, diese Form der Preisbildung zur durchbrechen, ist wiederholt laut geworden.

  • Die hohen Energiekosten, vor allem die Stromkosten, führen zu umfangreichen Staatshilfen: Jede und jeder in Österreich gemeldete Erwachsene erhält einmalig 500 Euro "Klimabonus", Kinder die Hälfte. Das kostet in Summe vier Milliarden Euro.

  • Die infolge des Ukrainekrieges stark gestiegenen Gas- und Strompreise kommen unterdessen nach und nach auch bei den Bestandskunden an.
  • So haben mehrere große Energieversorger angekündigt, die Preise für bestehende Haushaltskunden zu erhöhen. Bei der Salzburg AG steigen die Strom- und Gaspreise per 1. Jänner 2023, bei der Energie AG in Oberösterreich per 2. Jänner. Auch bei der Burgenland-Energie ist eine Preiserhöhung für Anfang des Jahres geplant. Auch die Energie Steiermark und Energie Graz erhöhen Strom- und Gaspreise ab Jänner. 
  • Grundsätzlich ist es so, dass die hohen Preise im Großhandel und bei Neukunden schon 2022 angekommen sind, aber erst mit etwas Zeitverzögerung auf bestehende Verträge durchschlagen. Das führt bei Strom beispielsweise dazu, dass Neukunden aktuell meist zwischen 30 und 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen müssen, während Bestandskunden teilweise noch Tarife mit Arbeitspreisen unter 30 Cent haben.
  • Auch beim Verbund, wo viele Bestandskunden weiterhin Stromtarife deutlich unterhalb des aktuellen Marktniveaus haben, sind Preiserhöhung im Lauf des Jahres 2023 nicht ausgeschlossen.
  • Steigen werden mit 1. Jänner auch die Netzgebühren für Strom und Gas. Bei den Stromnetzgebühren sollen bis zu 60 Prozent der Mehrkosten staatlich abgefedert werden.

Der Energiekostenzuschuss

  • Auch Unternehmen erhalten einen Energiekostenzuschuss. Bis Ende November hatten sich dazu rund 87.000 Unternehmen angemeldet. Damit werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Dafür sind 1,3 Milliarden Euro vorgesehen.

  • Nachdem Handel, Gewerbe und sogar Gemeinden, die nach der Definition nicht energieintensiv sind, eine Einbeziehung in den Energiekostenzuschuss gefordert hatten, kündigt das Wirtschaftsministerium Ende Dezember den Energiekostenzuschuss 2 an. Dieser sieht gestaffelte Unterstützungen für Unternehmen auch ohne Nachweis einer Mindest-Energieintensität vor. Gefördert werden in der Stufe 1 etwa Treibstoffe, Strom und Erdgas. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken.

Übergewinne

  • Die Krise bringt auch ein neues Wort in die Diskussion: "Übergewinne", also aus der Krise stammende zusätzliche Gewinne von Energieunternehmen, werden rückwirkend ab 1. Juli 2022 abgeschöpft und für die Unterstützung von Haushalten und unter den Energiepreisen leidenden Firmen verwendet.

  • Als Basis dient der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021.

  • Für Stromerzeuger gibt es seit 1. Dezember eine Erlösobergrenze. Dafür, solche "Zufallsgewinne" abzuschöpfen, hatte sich auch die EU-Kommission ausgesprochen.

Der EU-Gaspreisdeckel

  • Im Dezember einigen sich die EU-Energieminister auf einen Gaspreisdeckel: Der Gaspreis im europäischen Großhandel soll demnach unter bestimmten Bedingungen begrenzt werden, wenn er 180 Euro pro Megawattstunde übersteigt.

  • Wird dieser Mechanismus ausgelöst, wird der Preis bei maximal 35 Euro pro Megawattstunde über dem internationalen Preis für Flüssiggas (LNG) gedeckelt. Der Mechanismus kann ab 15. Februar 2023 aktiviert werden.