Der Nationalrat hat am Dienstag deutliche Eingriffe in die Erlöse von Öl- und Gasfirmen, aber auch von Stromerzeugern beschlossen. Die entsprechenden Gesetze erhielten die Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS, ebenso eines für die – freiwillige – Stromverbrauchsreduktion. Den Rahmen für die Gesetzesanträge bildet die im Oktober beschlossene EU-Notfallmaßnahmenverordnung. Der SPÖ gingen die Maßnahmen zu wenig weit, die FPÖ ortete die Symptombekämpfung und Marketingschmähs.

Mit dem Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger werden die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie 2023 besteuert. Als Vergleichszeitraum wird der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, werden 40 Prozent davon abgeschöpft. Um Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu unterstützen, wurde jedoch ein Absetzbetrag vorgesehen, der den Beitragssatz auf 33 Prozent reduziert. Die Investitionen müssen grundsätzlich zwischen dem 1. Jänner 2022 und dem 31. Dezember 2023 getätigt werden.

Mit dem Energiekrisenbeitrag Strom wiederum wird der Erlös von Stromerzeugern mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW mit 140 Euro pro MWh gedeckelt. Dies betrifft die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen mit Ausnahme von Biomethan. Der maximale Erlös steigt auf 180 Euro pro MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können.

Fünf Prozent weniger Verbrauch

Dritte Maßnahme ist das Stromverbrauchsreduktionsgesetz. Es hat zum Ziel, den Stromverbrauch in "Spitzenzeiten" (acht bis zwölf Uhr sowie 17 bis 19 Uhr) um durchschnittlich mindestens fünf Prozent zu reduzieren, um die Strompreise zu senken, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu minimieren und das Risiko von Versorgungsengpässen herabzusetzen. Die Maßnahmen sollen auf Freiwilligkeit basieren. Sollten Maßnahmen wie Aufrufe nicht zum Ziel führen, könnten Ausschreibungen über Stromverbrauchsreduktionen kommen.