Der Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) Peter Kolba widerspricht der Rechtsansicht des Landes Kärnten, wonach es fraglich sei, wer Anspruch auf Grundversorgung mit Strom habe. Es brauche dafür keine Musterklage des Landes, der Gesetzestext sei eindeutig: "Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinunternehmer können sich auf den Strom-Grundversorgungstarif berufen." Dass die SPÖ versuche, den Begünstigtenkreis einzuschränken, sei nur im Interesse der Energieversorger.