Das Land Kärnten will eine Musterklage finanzieren, um die Frage zu klären, ob alle Stromkunden oder nur "schutzbedürftige" Anspruch auf den günstigen Grundversorgungstarif haben. Derzeit legen die Energieversorger die Schutzbestimmung unterschiedlich aus. Die Kärntner Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) verwies gestern auf eine unklare Rechtslage. Für Verbraucherschutzverein-Obmann Peter Kolba hingegen ist der Gesetzestext recht deutlich, eine Klage brauche es daher nicht.
Laut VSV-Obmann Kolba
Strom-Grundversorgungstarif: Musterklage Kärntens braucht es nicht
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