In der Debatte um die Grundversorgung schaltet sich jetzt auf Anfrage der Kleinen Zeitung die zuständige Eigentümervertreterin LH-Stv. Gaby Schaunig (SPÖ) ein. Sie kündigt eine "Musterklage" durch den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer an, finanziert durch das Land Kärnten. Wie genau diese ausgestaltet sein soll, bleibt vorerst offen.
So viel wurde bekannt: Es gehe um die "Klärung der unklaren Rechtslage bezüglich des Rechtsanspruchs auf Grundversorgung". Schaunigs Argumentation folgt im Kern jener der Kelag und einiger anderer Energieversorger, wonach das Gesetz (ElWOG) "interpretationsbedürftig" sei und auf "Personen in bestimmten sozialen Notlagen" abziele: "Was wollte man mit dem Gesetz erreichen? Die Sicherstellung von Stromversorgung auch für Menschen in Notlagen."
Bericht der Kleinen Zeitung
Laut Schaunig würden Erläuterungen zum Gesetz, aber auch ein Urteil in einem Rechtsstreit darauf hinweisen, dass keineswegs jedem das Recht auf Grundversorgung zustehe.
"Das Gesetz ist eindeutig"
Wie berichtet, hat E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch in der Kleinen Zeitung genau diese Rechtsansicht vertreten: "Es gibt im Gesetz keine Einschränkung, jeder kann sich darauf berufen." Soziale Bedürftigkeit, wie sie sich etwa in der Befreiung von der GIS-Gebühr ausdrückt, ist keine Voraussetzung – anders, als es etwa die Kelag festschreibt. "Das ist nicht korrekt", sagt Urbantschitsch.
Auch der Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI) vertritt die Ansicht, dass es keiner sozialen Bedürftigkeit bedarf, um die Grundversorgung zum Bestandskundentarif in Anspruch zu nehmen. "Der Gesetzgeber hat den Zugang zu Grundversorgung nicht eingeschränkt, jeder kann sich darauf berufen."
Die Kelag gesteht den günstigen Tarif aber nur "schutzbedürftigen" Kunden mit Hauptwohnsitz in Kärnten zu und verlangt eine GIS-Gebührenbefreiung zum Beweis. Während Neukunden 54 Cent zahlen, müssen Bestandskunden lediglich 13,03 Cent zahlen – dieser Tarif ist auch der in der Grundversorgung gültige.
"Sanierung des ElWOG gefordert"
Schaunig fordert den Bund nun "dringend auf, das ElWOG zu sanieren. Wir brauchen nicht nur eine klarstellende Definition der Grundversorgung, sondern darüber hinaus auch einen festgelegten österreichweiten Tarif und eine maximale Bezugsmenge". Schon im Oktober erklärte das Klimaministerium jedoch auf Anfrage der Kleinen Zeitung, Änderungen des Gesetzes seien nicht geplant. "In Zeiten hoher Energiepreise werden Schutzbestimmungen für Haushalte und kleine Unternehmen nicht aufgeweicht", hieß es damals.
Laut Gesetz haben auch Kleinunternehmen Anspruch auf Grundversorgung mit Strom – diese sind jedoch in der Regel von einer GIS-Befreiung, wie sie die Kelag zur Inanspruchnahme voraussetzt, ausgeschlossen.
Schaunig appelliert nun an den Bundesgesetzgeber: "Egal, wie ein solcher Prozess ausgeht, am Ende wird es keine Gewinner geben." Sollte sich das Gericht der Position anschließen, dass die Grundversorgung nur für Menschen in Notlagen gedacht ist, dann wird damit die derzeit geübte weitgehendere Auslegung der Energieversorger gekippt."
Dass Schaunig als zuständige Politikerin gegen die Kelag rechtlich vorgeht und vom Energieversorger "gesetzeskonformes Handeln" einfordert, wie von der E-Control angeregt, ist offenbar kein Thema. Eine entsprechende Frage der Kleinen Zeitung blieb unbeantwortet.
Kritik an Schaunig von Team Kärnten und FPÖ
Kritik an Schaunig übt Team-Kärnten-Chef Gerhard Köfer: "Die Landesregierung müsse den Zugang zum Grundversorgungstarif bei der Kelag einmahnen, und gegebenenfalls diesbezüglich auch rechtlich vorgehen, beispielsweise mit Strafzahlungen oder über den Klagsweg." Auch FPÖ-Chef Erwin Angerer fordert "SPÖ-Kaiser und die Kärntner Landesregierung" auf, einzuschreiten und sicherzustellen, dass "alle Kärntner Bürger und alle Kärntner Kleinunternehmen den günstigen Kelag-Strom-Grundversorgungstarif in Anspruch nehmen können".
ÖVP-Chef Landesrat Martin Gruber erklärt, er gehe davon aus, dass es im Sinne aller – des Unternehmens und der Kunden – ist, eine rechtskonforme Lösung zu finden: "Das ElWOG sieht Regeln für Verbraucher und Kleinunternehmen vor, und diese sind in Geltung. Sollten Diskrepanzen zur EU-Richtlinie bestehen, haben notwendige Anpassungen rasch zu erfolgen."
"Villenbesitzer mit Gegenstromanlagen"
SPÖ-Landesgeschäftsführer Andreas Sucher verteidigt die Linie Schaunigs naturgemäß: Der Grundversorgungsstromtarif sei ein Sicherheitsnetz. Dass politische Mitbewerber und Experten Energieversorger dazu auffordern, diesen günstigen Tarif ohne jedes soziale Kriterium allen Kunden anzubieten, ist für Sucher ein Offenbarungseid: "Anders ausgedrückt fordern sie damit, dass auch Millionäre, gut betuchte Villenbesitzer am Wörthersee mit eigenem Hallenbad und Gegenstromanlage, Sauna und beheizter Garage für Luxusautos den Strom-Grundversorgungstarif in Anspruch nehmen können."
Kelag: 60 Kunden in Grundversorgung
Laut Auskunft der Kelag befinden sich derzeit 60 Kunden in Kärnten im Grundversorgungstarif (13,04 Cent je kWh). Im September waren es noch null. Die Kelag erklärte in einer Aussendung, sie stehe der Musterklage der Arbeiterkammer "sehr positiv" gegenüber, weil sie maßgeblich dazu beitragen könne, dass in dieser Frage rechtliche Klarheit geschaffen werde. Eine rechtliche Klärung sei dringend notwendig, "um für alle Betroffenen, die Kundinnen und Kunden genauso wie die Energieunternehmen, Eindeutigkeit und Rechtssicherheit zu erreichen".