Im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG) ist klar geregelt, dass Energieversorger verpflichtet sind, einen Tarif für die Grundversorgung zu veröffentlichen. Diese Tatsache war nur bisher kein Thema, weil die Strompreise ohnehin moderat waren. Jetzt allerdings wird der Grundversorgungstarif, auf den theoretisch jeder Kunde Anspruch hat, eine Hintertüre zum besseren Stromvertrag. Und im EIWOG findet man auch nichts dazu, dass die Kunden sich in einer sozial prekären Lage befinden müssen, um den Tarif in Anspruch zu nehmen, wie der Kärntner Energieversorger Kelag kommuniziert.
Astrid Jäger