Ab kommendem Montag, 7. November, können sich Unternehmen im aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss voranmelden. Diese Voranmeldung erfordere nur wenige Stammdaten und ist für die Antragsstellung verpflichtend, verkündete Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) im Anschluss an den Ministerrat am Mittwoch. Je nach Förderstufe soll der Energiekostenzuschuss Unternehmen mit 2000 Euro bis 50 Mio. Euro unterstützen. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Förderrichtlinien liegen derzeit bei EU-Kommission zur sogenannten Notifikation. Diese Genehmigung durch die EU-Kommission ist bei Unternehmensbeihilfen verpflichtend und wird in den nächsten Tagen erwartet. "Um rechtsverbindliche Förderzusagen zu treffen, braucht es die Genehmigung der Förderrichtlinien durch die EU-Kommission. Diese Genehmigung erwarten wir innerhalb der nächsten Tage. Parallel starten wir bereits die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss", so Kocher.
Nur ein Antrag pro Unternehmen
Möglich ist die Anmeldung bis 21. November 2022. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Das soll voraussichtlich ab 22. November möglich sein. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Die Förderung orientiere sich am EU-Krisenrahmen.
Förderung in der Höhe von 30 Prozent der Mehrkosten
Durch den Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt werden. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe zwei können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die zur staatlichen Einheit zählen, außer sie stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen.