In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kelag befanden sich bis Februar 2020 Preisänderungsklauseln, die vom Obersten Gerichtshof (OGH) als gesetzwidrig beurteilt wurden. Deshalb hatte, wie berichtet, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums den Kärntner Energieversorger geklagt. Bereits im Sommer bestätigte der OGH die Rechtsansicht des VKI. Nun haben sich der Verein und die Kelag im Streit um die Preisanpassungsklauseln auf die Rückzahlung an die Kunden geeinigt. Die Kelag informiert in einem Schreiben die Betroffenen. Diese können 31. Dezember 2022 ihren Anspruch beim VKI anmelden. Auf Basis dieser gemeldeten Daten wird das Geld dann von der Kelag überwiesen.