Wegen nicht eingehaltener Preisgarantien klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums den Energieanbieter Maxenergy Austria Handels GmbH. Maxenergy versprach Kundinnen und Kunden fixe Preise für Strom und Gas für 18 Monate, kündigte ihnen aber bereits nach einem Jahr. Das Bezirksgericht (BG) Haag gab dem VKI nun recht. Maxenergy kündigte heute an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Im Zuge der VKI-Aktion Energiekosten-Stopp seien im Winter 2020/21 viele Konsumentinnen und Konsumenten zum Energieanbieter Maxenergy gewechselt. Mit dem Wechsel war damals ein Vertrag mit einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18-monatigen Preisgarantie abgeschlossen worden, schrieb der VKI am Mittwoch in einer Aussendung. Maxenergy habe aber bereits ab Oktober Kündigungen ausgesprochen, zu diesem Zeitpunkt seien aber noch keine 18 Monate vergangen, die Preisgarantie sei somit noch aufrecht gewesen, so der VKI. Laut Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Rechts im VKI, sind davon etwa 15.000 Personen in Österreich betroffen.
Laut dem aktuellen Urteil des BG Haag habe Maxenergy durch die vorzeitige Kündigung die Preisgarantie nicht eingehalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht folge der Ansicht des VKI, dass die zugesagte Preisgarantie von 18 Monaten hinsichtlich des 12 Monate übersteigenden Zeitraumes jede Bedeutung verlieren würde, wenn dem Unternehmer eine Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten zukommt. Daraus schließt das Gericht, dass Maxenergy eine Kündigung erst nach 18 Monaten hätte aussprechen dürfen, so der VKI.
Maxenergy geht in Berufung
Maxenergy kündigte heute in einer Aussendung an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen und sieht sich im Recht. "Maxenergy bekräftigt seinen Standpunkt, entsprechend der vertraglichen Rahmenbedingungen rechtskonform gehandelt zu haben", so der Energieanbieter. Die Kündigung sei trotz Preisgarantie rechtens, da betroffene Kundinnen und Kunden "rechtzeitig unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und vertraglichen Rahmenbedingungen 8 Wochen im Voraus" über das Vertragsende informiert worden seien, heißt es in der Aussendung.
Mit Ausspruch einer Preisgarantie von beispielsweise 18 Monaten werde im Vertrag festgehalten, dass für die Dauer der Preisgarantie keine Preiserhöhungen durchgeführt werden, sofern ein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Mit der ausgesprochenen Kündigung ende demnach auch die Preisgarantie, da nach diesem Zeitpunkt kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr bestehe, so der Energieanbieter in der Aussendung. Maxenergy habe auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsunterlagen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten sowie unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfristen eine Kündigung ausgesprochen, was einem vertraglich geregelten Vorgehen entspreche.
Schadenersatz gefordert
Anders sieht das der VKI und fordert von dem Energieanbieter Schadensersatz für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der entstandenen Mehrkosten nach der Kündigung für den Zeitraum von einem halben Jahr. Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, sei aktuell nicht konkret bezifferbar, da er bei Betroffenen beim notwendigen Anbieterwechsel nach der Kündigung entstanden sei, und sich deshalb erst durch den Vergleich mit dem neuen Anbieter berechnen lasse, so Hirmke. Der Rechtsexperte rechnet aber mit einem Schaden von bis zu 3 Mio. Euro, bei Mehrkosten von 200 bis 300 Euro pro Person. "Die Frage ist nun, ob Maxenergy bereit ist, zu zahlen", sagte er gegenüber der APA.
Im Juli erließ das BG Dornbirn ein ähnliches Urteil. Demnach durften die Kundinnen und Kunden laut Bezirksgericht die vertraglichen Vereinbarungen so verstehen, dass Maxenergy infolge der Preisgarantie von 18 Monaten auf ein Kündigungsrecht bereits nach 12 Monaten verzichtet hat. Weil Maxenergy diese Regelung nicht einhielt, sei Maxenergy nunmehr den Kunden zu Schadenersatz verpflichtet, hieß es in dem Urteil. Auch damals ging der Energieanbieter in Berufung.
Der Streit wird also voraussichtlich noch andauern. Hirmke erhofft sich konkrete Ergebnisse Anfang 2023. Abseits der VKI-Klage ist der Energieanbieter hierzulande noch in weitere Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Preisgarantien involviert. Derzeit laufen laut einem Maxenergy-Sprecher Verhandlungen in Tulln und Korneuburg. Kläger seien in beiden Fällen jeweils Einzelpersonen. Maxenergy sieht sich auch in diesen Streitigkeiten mit der gleichen Argumentation wie im VKI-Fall im Recht. Eine in gleicher Sache von einer Einzelperson eingebrachte Klage gegen Maxenergy wurde vom Bezirksgericht Perg im September abgewiesen.