Die Arbeiterkammer Wien überbrückt künftig offene Löhne und Gehälter, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt. Betroffene müssten bis zum Urteil des Arbeitsgerichts monatelang, in manchen Fällen sogar jahrelang auf ihr Geld warten und den Einkommensverlust durch Ersparnisse oder Kredite ausgleichen, so die AK. In so einem Fall würde die Interessenvertretung mit einer Überbrückungshilfe aus dem Garantiefonds einspringen.
Voraussetzung ist, dass die Arbeiterkammer Rechtsschutz gewährt. "Wenn offene Löhne und Gehälter vor Gericht geltend gemacht werden müssen, weil der Arbeitgeber nicht zahlt, gewährt die AK für das Verfahren Rechtsschutz", sagte Ludwig Dvořák, Leiter des Bereichs Arbeitsrecht und Rechtsschutz, am Mittwoch laut einer Aussendung. Der Garantiefonds strecke dann bis zu drei Monatsbezüge - maximal 9300 Euro - ohne Kosten und ohne Zinsen vor.
Bei der Arbeiterkammer Kärnten gibt es zwar keine Lohn-Überbrückung bei Rechtsstreitigkeiten aber eine Insolvenz-Soforthilfe in Form eines zinslosen Darlehens, das mit dem Insolvenz-Entgelt-Fonds gegengerechnet wird. „Das zinsen- und gebührenfreie Darlehen wurde im Zuge der Corona-Krise von 2000 auf 3000 Euro aufgestockt. Diese Überbrückungshilfe, für die von einer Firmeninsolvenz betroffenen Arbeitnehmer, wird innerhalb von zwei Tagen ausbezahlt, um beispielsweise Miete, Strom oder Kredit begleichen zu können“, so Kärntens AK-Präsident Günther Goach.
Bei der Arbeiterkammer Steiermark gibt es ebenfalls seit Jahren die Insolvenz-Soforthilfe. Die Lohn-Überbrückung bei Rechtsstreitigkeiten sei "intern bereits Thema" gewesen, derzeit aber nicht geplant.