Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine Klage gegen den Universal Versand geführt und vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Angefochten wurden Klauseln rund um Teilzahlungen mit einhergehenden Zinsen und Zinseszinsen die einen effektiven Jahreszinssatz von 21,7 Prozent nach sich zogen. Teilnehmer einer Sammelaktion erhalten zu viel verrechnete Zinsen nun bis zu sieben Jahre rückwirkend zurück.
Die von Universal verwendeten Klauseln zu Teilzahlungsvereinbarungen waren laut OGH nicht ausreichend transparent. Damit fiel nach Rechtsansicht des VKI die Grundlage für die verrechneten Zinsen weg. Er forderte daher die Refundierung ein.
Auf Basis der angefochtenen Klauseln hatte Universal den Kunden, die bei einem Kauf Teilzahlung vereinbart hatten, Zinsen von 1,65 Prozent pro Monat berechnet, was 19,8 Prozent pro Jahr entspricht. Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergab dies einen effektiven Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr. Das hat zur Folge, dass Universal bei Teilzahlungskaufverträgen mit Kaufabschlüssen vor dem 30. August 2020 nur die gesetzlichen Zinsen von vier Prozent anstelle der berechneten 21,7 Prozent verlangen darf und die Zinsdifferenz an betroffene Konsumenten rückerstatten muss.
Unversal zahlt nun nicht nur an die Sammlungsteilnehmer zurück. Weiters werde Universal unaufgefordert auch jenen Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht an der VKI-Aktion teilgenommen haben, eine anteilige pauschale Abgeltung leisten, sofern deren Kundenkonto zum 28. Februar 2022 einen offenen Saldo aufgewiesen hat.
"Es ist sehr erfreulich, dass eine rasche Einigung erzielt werden konnte", betont Ulrike Wolf vom VKI. "Es uns wichtig, gemeinsam mit dem VKI zu einer guten Lösung zu kommen", sagt Harald Gutschi, Sprecher der Geschäftsführung von Universal Versand.