Die Lufthansa ist vor dem Arbeitsgericht München mit einem Antrag auf einstweilige Unterlassung des Pilotenstreiks gescheitert. Die Fluggesellschaft hatte laut Gericht am Freitag argumentiert, dass die Forderung nach einer Erhöhung der Tarifgehälter mittels eines automatischen Inflationsausgleiches ein rechtswidriges Streikziel sei. Dem folgte das Gericht nicht, die Durchführung des Streiks wurde nicht untersagt.

Allerdings hieß es auch, dass die Forderung der Vereinigung Cockpit nicht unbedenklich sei. "Jedoch hätte die Deutsche Lufthansa AG ihre rechtlichen Bedenken während der bisherigen Verhandlungen äußern müssen, damit über diesen Punkt Gespräche hätten geführt werden können." Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Landesarbeitsgericht München ist möglich.

Der ganztägige Streik der Lufthansa-Piloten ließ am Freitag den gesamten Flugbetrieb der Airline nahezu stillstehen. Mehr als 800 Flüge mit 130.000 betroffenen Passagieren hatte die Lufthansa am Vortag vorsorglich abgesagt. Auch am Flughafen Wien sind von dem Streik vier Flüge von und nach Frankfurt betroffen. Der Streik ist auf 24 Stunden beschränkt.

Unter LH-Flugnummern fanden am Freitag lediglich Flüge der nicht bestreikten Lufthansa Cityline sowie aus dem Ausland gestartete Langstreckenflüge nach Deutschland statt. Bei kurzen Verbindungen wurde auf die Bahn umgebucht. Das gesamte Augenmerk liege darauf, nach Streikende am Samstag wieder einen weitgehend normalen Flugplan anbieten zu können, versicherte ein Sprecher der Airline in Frankfurt. Es handelt sich um das letzte Ferienwochenende in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Keine Streikversammlungen

In der Früh hatte der Streik planmäßig begonnen, wie ein Sprecher der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit sagte. Der Ausstand ist dem Vorstandsbeschluss zufolge auf 24 Stunden beschränkt. Auf Kundgebungen oder Streikversammlungen verzichtete die Gewerkschaft wohl auch aus Sorge vor negativen Reaktionen.