Im vergangenen Jahr gab es 6580 Firmenübernahmen, ein Plus von 3,5 Prozent im Vergleich zu 2020. Spitzenreiter war einmal mehr die Gastronomie, wenngleich nicht im Ausmaß wie in den Jahren zuvor. 2021 waren rund 1100 Gastrobetriebe übernommen worden. Über drei Viertel aller Übernahmen entfielen auf 20 von insgesamt 93 Fachgruppen. Die Zahl jener Übernahmen, die nicht familienintern erfolgten, stieg. Zuletzt entfielen 55 Prozent auf die Übergabe im Familienverbund.
Die Hälfte der Unternehmen, die zur Übergabe anstanden, bestand seit 25 Jahren, geht aus aktuellen Zahlen der Wirtschaftskammer (WKÖ) hervor. "Der große Vorteil der Nachfolge ist, dass ich auf einer Basis aufbaue und vom ersten Tag meiner Selbstständigkeit laufende Umsätze habe", wirbt Elisabeth Zehetner-Piewald, Leiterin des WKÖ-Gründerservice und Bundesgeschäftsführerin Junge Wirtschaft, für mehr Selbstständigkeit.
Verkauf an Mitarbeiter, Bekannte und Freunde
Familienexterne Übergaben finden in rund der Hälfte der Fälle in Form eines Verkaufs an externe Dritte statt. Bei knapp einem Viertel erfolgt eine Übernahme durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. ein Management-Buy-out. Ein weiteres Viertel der zu übergebenden Unternehmen wird an Bekannte bzw. Freunde verkauft, rechnet sie im Gespräch mit der APA vor.
Einigen Verbesserungsbedarf
Interessierte verweist Zehetner-Piewal auf die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer (www.nachfolgeboerse.at), in der auch anonym nach einem Nachfolger gesucht werden könne. Rund 1000 Angebote würden sich darin finden. Es sei aber auch gut, sich Rat von externen Experten wie Notaren oder Steuerprüfern zu holen.
Zehetner-Piewald sieht noch einigen Verbesserungsbedarf, um die Übernahmen zu erleichtern. Die entgeltliche Betriebsübergabe sei in Österreich – im internationalen Vergleich – steuerlich sehr hoch belastet und bestehende Begünstigungen würden seit vielen Jahren nicht mehr valorisiert. "Daher fordern wir als Wirtschaftskammer bereits seit Jahren die Anhebung des Steuerfreibetrages für den Veräußerungsgewinn von 7300 auf 36.500 Euro sowie die Verteilung des Veräußerungsgewinns zwecks Progressionsermäßigung nicht nur auf drei, sondern auf fünf Jahren", betonte sie.