Seit mehr als einer Woche fließt kein Gas mehr durch die Pipeline Nord Stream 1. Offiziell wegen Wartungsarbeiten. Am Donnerstag, dem 21. Juli, soll die Pipeline wieder in Betrieb genommen werden. So war es zumindest in den letzten Tagen immer wieder zu vernehmen. Mittlerweile aber schwindet zumindest in Brüssel anscheinend der Glaube daran.
"Wir gehen davon aus, dass sie nicht wieder in Betrieb geht" ("We are working on the assumption that it doesn't return to operation"), zitiert nun etwa das amerikanische Wall Street Journal den österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn.
Reuters: Betrieb, aber reduziert
Schon vor der jetzigen Wartung von Nord Stream 1 hatte Gazprom die Lieferungen auf 40 Prozent gedrosselt und dies mit einer fehlenden Turbine begründet. Von der Turbine hängt laut Gazprom die verlässliche Arbeit von Nord Stream 1 und die Versorgung der europäischen Verbraucher ab. Das deutsche Wirtschaftsministerium sagte, die Turbine sei als Vorwand genutzt worden. Die Turbine sei nur eine Ersatzturbine.
Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet wiederum mit Berufung auf Insider-Krise von einer Wiederinbetriebnahme der Nord Stream 1. Die Pipeline dürfte die Gaslieferungen nach Ablauf der angekündigten Reparatur-Unterbrechung wieder aufnehmen, allerdings nicht bei voller Kapazität, sondern mit der vor der Wartungspause gesehenen Auslastung, sagten zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen, die anonym bleiben wollen, laut dem Reuters-Bericht.
Gazprom beruft sich auf "höhere Gewalt"
Der Energieversorger OMV geht übrigens in einem schriftlichen Statement weiter davon aus, "dass die geplanten Wartungsarbeiten der Nord Stream 1 Pipeline planmäßig abgeschlossen werden und der Gastransport danach wieder aufgenommen wird". Gegenüber den deutschen Gasversorgern Uniper und RWE hat der russische Staatskonzern Gazprom die verringerten Lieferungen indes mit höherer Gewalt – "Force Majeure" – begründet.
Unter "Force Majeure" wird ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis verstanden, welches außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegt. Darunter können beispielsweise Krieg, Naturkatastrophen oder Pandemien fallen, die dazu führen, dass eine Leistung nur unzureichend oder gar nicht erfüllt werden kann.