1. Bei Naturkatastrophen wie einem Waldbrand nahe dem Urlaubsort müsste man seinen Urlaub doch sofort ohne finanziellen Schaden abbrechen können?
ANTWORT: Maßgeblich ist dabei immer: Handelt es sich um eine Pauschalreise, bei der man mindestens zwei Leistungen wie Flug und Hotel bei einem Anbieter gebucht hat, oder geht es um eine Individualreise? "Mit dem Pauschalreisegesetz ist man immer besser gestellt", erklärt der AK-Konsumentenschützer Herbert Erhart. Wenn bei der Pauschalreise am Urlaubsort Umstände auftreten, durch die ein weiterer Aufenthalt unzumutbar wird – etwa weil das Hotel wegen des Brandes evakuiert werden muss oder die Strände nicht mehr nutzbar sind –, wären wohl die Voraussetzungen für einen Urlaubsabbruch gegeben, der Reiseveranstalter hätte die Pflicht, seine Kunden in Sicherheit zu bringen und man hätte Anspruch auf das Entgelt für Urlaubstage, die man nicht nutzen konnte. "Dies alles aus dem Titel der Gewährleistung, auch wenn der Veranstalter nichts dafür kann", sagt Erhart. Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude werde es allerdings nicht geben.
2. Und wenn ich meine Pauschalreise, die in eines der jetzt von Waldbränden betroffenen Gebiete führt, stornieren möchte?
ANTWORT: Ob ein kostenloses Storno möglich ist, lässt sich prinzipiell erst kurz vor dem Reiseantritt sagen. "Das regelt Paragraf 10 des Pauschalreisegesetzes", sagt Erhart. Demnach ist der kostenlose Rücktritt von einer Pauschalreise möglich, wenn in zeitlicher Nähe zum Urlaubsantritt am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung der Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Anders gesagt: "Wenn es jetzt brennt und Sie für Ende August gebucht haben, können Sie jetzt nicht kostenlos stornieren."
3. Ist eine Reise in ein Gebiet, in dem vor Kurzem ein Waldbrand gewütet hat, nicht automatisch unzumutbar?
ANTWORT: "Das ist immer eine Einzelfallentscheidung", erklärt der AK-Experte. "Man müsste jeweils genau wissen, wohin die Reise geht, wie es in dem Gebiet genau aussieht und was der Zweck der Reise ist: Bei einem Badeurlaub ist es tendenziell ja egal, ob es im Hinterland gebrannt ist, wenn die Strände in Ordnung sind – um nur ein Beispiel zu nennen." In jedem Einzelfall kommt darauf an, was Vertragsbestandteil war, was schriftlich vereinbart bzw. versprochen wurde.
4. Hitzerekorde mit mehr als 40 Grad sind keine Seltenheit: Ist auch Hitze ein Stornogrund?
ANTWORT: "Wer für Juli oder August einen Urlaub im sonnigen Süden bucht, muss damit rechnen, dass es auch Temperaturen jenseits der 40 Grad geben kann", erklärt Erhart, warum man hier mit Forderungen von Gratis-Storno oder Preisminderung Pech haben wird. Anders sei die Situation freilich, wenn bereits Trinkwasser rationiert wird. "Wenn man in so einer Situation wichtige Leistungen etwa des Hotels nicht mehr in Anspruch nehmen kann, wäre auch an einen vorzeitigen Reiseabbruch mit aliquoter Rückzahlung der Reisekosten zu denken oder an das Recht einer kostenlosen Stornierung der Reise."