Der Flughafen Klagenfurt beschäftigt die Gerichte. In dem Fall die Bezirksgerichte Klagenfurt und Wien. Wie berichtet, hat Flughafen-Mehrheitseigentümerin Lilihill kurzerhand im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft die Verpachtung von 130 Hektar nicht betriebsnotwendiger Grundstücke an ihre eigenen Lilihill-Gesellschaften beschließen lassen. Ein klassisches In-sich-Geschäft. Der Vertrag über die Verpachtung ist so aufgesetzt, dass er 23 Jahre gelten soll und durch den Flughafen nicht gekündigt werden kann.
Astrid Jäger