Für das kommende Jahr rechnet die Arbeiterkammer mit deutlichen Preiserhöhungen bei Handyverträgen. Von den Steigerungen betroffen sein könnten nicht nur Grundgebühren, sondern auch Servicegebühren, möglich sei dies wegen Wertsicherungs- und Indexanpassungsklauseln in Handyverträgen.

"Noch ist es am Mobilfunkmarkt eher ruhig. Doch im nächsten Jahr wird der Inflationshammer bei vielen Handynutzern kräftig zuschlagen aufgrund der hohen Teuerung", so die AK.

Die drei großen Anbieter Drei, Magenta und A1 würden nämlich in ihren Verträgen seit mehreren Jahren Indexklauseln für Grundgebühren, aber teils auch für Servicepauschalen und andere Leistungen verankern. Diese Klauseln würden dann schlagend, wenn die Inflation einen bestimmten Schwellenwert erreicht. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhungen gibt es laut AK bei Bestehen einer solchen Klausel nicht.

Mobilfunker: Tarife als "Inflationsbremse"

Wegen der geringen Inflation der vergangenen Jahre sei das bisher kein großes Thema gewesen, wegen der nun rasant steigenden Preise dürften die Anbieter ihre Gebühren 2023 aber deutlich nach oben schrauben, erwartet die AK. Verbrauchern empfiehlt sie daher, ihre Verträge auf derartige Klauseln zu überprüfen. Alternativanbieter wie Spusu, Hot oder Yesss hätten meist keine Indexierung in den Verträgen und würden auch keine Servicepauschalen verrechnen. Eine Option sei auch, zu Beginn 2023 einen neuen Handyvertrag abzuschließen, denn dann könnten die Preise erst 2024 erstmals an die Inflation angepasst werden.

Das Forum Mobilkommunikation, eine Interessensvertretung der heimischen Mobilfunker, wirft indes ein, dass eine erst im Mai durchgeführte Analyse von tarife.at ergab, dass seit 2016 der Durchschnittspreis pro Einheit in den letzten fünf Jahren um 72 Prozent gefallen sei. Außerdem seien laut RTR Mobilfunk-Preisindex die Gesamtkunden-Tarife 2021 gegenüber 2019 um fünf Prozent gesunken. Die Entwicklung der Mobilfunktarife wirke damit "tatsächlich als kräftige Inflationsbremse".