Die EU hat sich als erste große Wirtschaftsregion auf eine Regulierung von Kryptowährungen verständigt. Zuletzt war es an den Märkten für Cyberdevisen wie Bitcoin und TerraUSD zu starken Verwerfungen und massiven Kursverlusten gekommen. Dies hatte den Druck auf Regierungen und Parlamentarier erhöht, den bisher weitgehend unregulierten Markt fester an die Leine zu nehmen.

Nun haben sich laut EU-Abgeordneten Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Länder auf ein Regelwerk mit dem Namen "Markets in Crypto Assets" (MiCA) verständigt. Es soll wahrscheinlich Ende 2023 in Kraft treten. Die wichtigsten geplanten Vorschriften im Überblick:

WAS VON KRYPTO-FIRMEN GEFORDERT WIRD

Unternehmen, die Kryptowährungen in der EU emittieren und verkaufen wollen, benötigen künftig eine Lizenz von einer Aufsichtsbehörde eines EU-Landes. Mit dieser Lizenz können die Firmen ihre Kunden in allen 27 Mitgliedsländern bedienen. Die Aufsichtsbehörden der Länder müssen der europäischen Finanzmarktaufsicht ESMA jeden großen Betreiber melden, den sie autorisiert haben. Gegenwärtig müssen Anbieter lediglich einem nationalen Aufseher nachweisen, dass sie über angemessene Kontrollmechanismen verfügen, um Geldwäsche zu verhindern. Sie können dann allerdings nur in diesem Land tätig werden.

WANN DIE REGULIERUNG IN KRAFT TRITT

Das neue Regelwerk muss von den EU-Staaten und vom EU-Parlament abgesegnet werden, bevor es wahrscheinlich frühestens 2023 in Kraft tritt. Für Kryptowährungen wie Stablecoins, die an andere Werte wie etwa den Dollar gekoppelt sind, gelten die Regeln erst zwölf Monate, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. Für andere Token, also digitale Vermögenswerte, gelten die Vorschriften erst 18 Monate nach dem Inkrafttreten. Krypto-Firmen, die bereits Anti-Geldwäsche-Anforderungen erfüllen, werden 18 Monate eingeräumt, um sich eine Lizenz gemäß den neuen Vorschriften zu besorgen.

STABLECOINS

Die neuen EU-Vorschriften sollen Inhabern von Stablecoins das Recht geben, ihr Geld kostenlos zurückzufordern. Emittenten müssen ein Mindestniveau an Liquidität vorhalten. Sie werden zudem von der europäischen Bankenbehörde EBA überwacht. Krypto-Firmen müssen einen registrierten Firmensitz in der EU haben, um Stablecoins emittieren zu können. Bei Stablecoins, die an nichteuropäische Währungen gekoppelt sind, wird es Beschränkungen geben. Branchenvertreter erklärten dazu, dass es für Unternehmen unter solchen Regeln künftig schwieriger sein wird, Geld zu verdienen.

WIE DER KLIMAWANDEL BERÜCKSICHTIGT WIRD

Der hohe Energieverbrauch von Cyberwährungen wie Bitcoin bereitet dem Gesetzgeber Sorgen. Krypto-Firmen müssen deshalb die Auswirkungen ihrer Cyberdevisen auf die Umwelt und den Klimawandel offen legen. Dabei sollen Standards genutzt werden, die die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA entwerfen wird. Die EU-Kommission will innerhalb von zwei Jahren die Umweltauswirkungen von Kryptoassets bewerten und verbindliche Nachhaltigkeitsregeln einführen. Dies soll auch für die energieintensiven Systeme gelten, die zum Schürfen (Mining) von Kryptowährungen zum Einsatz kommen.

KAUM REGULIERUNG IN ANDEREN WIRTSCHAFTSRÄUMEN

Japan hat 2017 ein Gesetz eingeführt, das von Kryptobörsen verlangt, sich bei der Finanzaufsicht zu registrieren. In anderen Ländern sind Kryptowährungen noch weitgehend unreguliert. In den USA gibt es keine landesweiten Vorschriften, obgleich einzelne Bundesstaaten spezielle Regeln eingeführt haben. Senatoren hatten unlängst einen Gesetzesentwurf für neue Vorschriften vorgelegt. Es ist aber unklar, wann diese genehmigt werden sollen. Auch in Großbritannien ist die Regulierung von Kryptowährungen und verwandten Firmen lückenhaft. Die Regierung dort hatte im April Pläne für eine künftige Regulierung von Stablecoins vorgestellt. Es gibt allerdings auch Länder, die ganz anders vorgehen. So hatte El Salvador im September 2021 als weltweit erstes Land Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen.

NON-FUNGIBLE-TOKENS

EU-Parlamentarier wollten auch, dass sogenannte Non-Fungible Tokens (NFTs) in die Regulierung einbezogen werden. Doch die EU-Länder waren dagegen. Ein Kompromiss sieht nun vor, dass Aufseher von solchen NFTs – eine Art Eigentumsnachweis für digitale Objekte – nur unter ganz bestimmten Bedingungen verlangen können, die Kryptovorschriften zu beachten. Sollten sie sich wie traditionelle Wertpapiere verhalten, können die MiFID-Finanzmarktregeln der EU zur Anwendung kommen. Die EU-Kommission will innerhalb von 18 Monaten prüfen, ob für NFTs eigenständige Vorschriften notwendig sind.