Rechtzeitig am Flughafen und trotzdem kein Platz im Flieger? In dem Fall empfiehlt die staatliche Agentur für Passagierrechte ein Selfie, das nach Möglichkeit dokumentiert, dass der Check-in-Schalter bei Ankunft am Airport noch offen war und auf dem auch die Anzeigentafel mit den Abflugzeiten sichtbar ist. "Je mehr dokumentiert wird, umso besser", so Maria Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagierrechte, heute im "Ö1-Morgenjournal".
Ratsam sei es auch, zwei Stunden vorher am Airport zu sein und vorab online einzuchecken. Kommt das Flugzeug mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Zielflughafen an, dann stehen den Passagieren Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Wobei sich der Betrag nach der Entfernung richtet, also bei einem Flug von Wien nach Mallorca wären es rund 250 Euro, bei der Zieldestination New York 600 Euro.
Bei einem Flugausfall – außer aufgrund von außerordentlichen Umständen wie Unwetter – muss dem Fahrgast ein vergleichbarer Transport angeboten oder der Ticketpreis rückerstattet werden. Dabei kann dem Gast angeboten werden, zwischen einem Gutschein und Geld zu wählen, wobei die Wahl dem Kunden obliegt und nicht der Airline, so Röhsler.
Der private Verbraucherschutzverein VSV hat heute in einer Aussendung betont, dass die Rechte der Fluggäste in der EU Verordnung für Fluggastrechte geregelt sind – nur leider würden sich viele Fluggesellschaften nicht daran halten.