"Whistleblower“ – das klingt im landläufigen Krimiklischee nach dunklem Hinterhof, anonymem Anruf oder diskret zugestecktem Briefkuvert, jedenfalls nach unbeobachtet unter der Hand weitergegebenen Informationen, die ein gesetzlich nicht ganz astreines Vorhaben untergraben. Dieses diskrete „Verpfeifen“ im Dunkeln ablaufender Machenschaften hat aber auch eine helle Seite: dann nämlich, wenn es zur Aufklärung oder Abwehr eines Gesetzesbruchs führt. Hilft man Ermittlungsbehörden auf diese Art, bekommt man im Gegenzug sogar gesetzlichen Schutz.
Klaus Höfler