Die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft vida sind sich über die Arbeitgeber-Kündigungsfristen im Tourismus uneins. Die Gewerkschaft pocht darauf, dass die gesetzliche Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeiterinnen und Arbeitern sowie Angestellten seit Oktober 2021 auch im Hotel- und Gastgewerbe gilt und verweist auf einen Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Ein Feststellungsantrag des Fachverbands Hotellerie und des Fachverbands Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), dass die im Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe enthaltene 14-tägige Kündigungsfrist für Arbeitgeber über Ende September 2021 hinaus wirksam sei, wurde vom OGH Ende März abgewiesen. Im Oktober 2021 wurde die für Angestellte geltende sechswöchige Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung auch auf Arbeiter ausgeweitet. Für Saisonbranchen können aber kürzere Kündigungsfristen im Kollektivvertrag festgelegt werden.
Scharfe Kritik durch Gewerkschaft
Scharfe Kritik an der WKÖ übte der Vorsitzende des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft vida, Berend Tusch, am Mittwoch in einer Aussendung. "Die Wirtschaftskammer erkennt die Bewertung des Gerichtshofes nicht an", kritisierte Tusch. "Also mich wundert nicht, dass die Betriebe keine Mitarbeiter finden." Die Entscheidung des OGH sei "selbstverständlich zu akzeptieren".
Für die WKÖ-Fachverbände steht hingegen "außer Zweifel, dass das Hotel- und Gastgewerbe eine Saisonbranche ist" und die kürzere Kündigungsfrist gilt. In einem nächsten Schritt werde man "weiteres Datenmaterial an den OGH herangetragen, um endgültige Klarheit für Betriebe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erlangen", hieß es zur APA.