Vier Millionen Haushalte in Österreich bekommen demnächst per Post den Energiegutschein im Wert von 150 Euro zum Abfedern der stark gestiegenen Energiekosten. Pro Woche werden rund eine Million Gutscheine verschickt, bis Ende Mai soll der Versand an alle Hauptwohnsitze abgeschlossen sein. Der Bonus ist an einen Vertrag mit einem Stromlieferanten gebunden – eingelöst werden darf er von Einpersonenhaushalten bis zu 55.000 Jahreseinkommen bzw. bis 110.000 Euro bei mehr Personen.

Eingelöst werden kann der Energiekostenausgleich online über www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich – wobei sich der QR-Code am Gutschein befindet – oder postalisch, indem das beiliegende vorfrankierte Antwortkuvert verwendet wird. Der Stromlieferant muss die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abziehen. Diese Lösung gewährleiste den Datenschutz, sei rechtssicher und unbürokratisch, betonen Finanz- und Umweltministerium.

Kosten abgefedert

Mit dem Energiekostenausgleich würden die steigenden Energiekosten abgefedert, betont Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Die aktuellen Preissteigerungen würden sich vor allem in deutlich höheren Jahresabrechnungen widerspiegeln, daher müsse die Entlastung auch zu dem Zeitpunkt wirken. Frankreich, Slowenien und Portugal würden auch Gutscheine überlegen.

Die Verteuerungen bei Energie würden vor allem die hohen Gaskosten betreffen, hier halte man dagegen, so die für Energie zuständige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Insgesamt habe die Regierung bereits zwei große Pakete zur Unterstützung geschnürt – vom Teuerungsausgleich bis zur Senkung der Energieabgabe auf Strom und Gas.

Wann der Zuschuss eingelöst werden darf

Der einmalige Zuschuss von 150 Euro darf eingelöst werden, wenn etwa bei Unselbstständigen ein Monatsbruttobezug von 5670 Euro brutto (bzw. das Doppelte bei Mehrpersonenhaushalten) nicht überschritten wird. Einlösen darf den Gutschein die Person, auf deren Namen der Stromliefervertrag an dem Hauptwohnsitz läuft bzw. die zur Zahlung der Stromrechnung verpflichtet ist. Der Hauptwohnsitz muss an der jeweiligen Adresse im Zeitraum 15. März bis 30. Juni d.J. an zumindest einem Tag bestanden haben.

Wer bis Juli keinen Gutschein erhält, kann über die Seite www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder telefonisch unter 050 233 798 bis 31. August einen Gutschein anfordern. Diese Hotline ist schon in Betrieb. Auf der Internetseite lässt sich mithilfe der Postleitzahl überprüfen, ob die Gutscheine für ein Gebiet schon verschickt wurde. Geduld ist gefragt, sollte jemand erst vor Kurzem die Jahresabrechnung erhalten haben: Dann erhält man die Gutschrift erst bei der nächsten Jahresabrechnung.