Am Montag wurde der Insolvenzantrag eingereicht, am Dienstag erfolgte nun die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Grazer "McStrom GmbH", wie der KSV1870 mitteilt. Zum Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Alexander Isola bestellt. Das Team von McStrom verabschiedet sich auf der eigenen Homepage bei den Kundinnen und Kunden. "Es ist uns leider nicht gelungen, die McStrom GmbH durch die bereits seit Monaten andauernde Krise am Energiemarkt zu führen", wird betont. Man habe sehr dafür gekämpft. Wie berichtet, wurde dem 2015 gegründeten Unternehmen die massive Steigerung der Großhandelspreise zum Verhängnis.

Dieser Fall hat bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten die Frage aufgeworfen, welche Folgen die Insolvenz eines Stromlieferanten für die eigene Stromversorgung hat, wenn man dort Kunde ist. Die zuständige Regulierungsbehörde E-Control klärt auf Nachfrage auf – und gibt gewissermaßen Entwarnung. Niemand steht plötzlich ohne Lieferant da, klare gesetzliche Abläufe stellen eine unterbrechungsfreie Strom- und Gasversorgung sicher. Betroffenen Kunden wird von der E-Control ein Ersatzlieferant zugeteilt, die für jeden der Netzbereiche in ganz Österreich, in dem ein insolventes Energieunternehmen tätig war, bestimmt werden. Das erfolgt übrigens auf Basis eines gesetzlich vorgesehenen Losverfahrens. Der zugewiesene Ersatzlieferant müsse die Kunden über die Belieferung informieren und zu seinen Haushaltstarifen beliefern, teilt die Behörde mit. Sollte ein Kunde mit dem zugewiesenen Lieferanten nicht zufrieden sein, steht es ihm frei, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Die E-Control hat die wichtigsten Fragen und Antworten auch auf einer eigenen Service-Seite gebündelt.

Auskunft gibt auch die kostenlose Energie-Hotline unter 0800/21 20 20.