Seit 1. März gilt in Österreich für Bitcoin und Co ein neues Besteuerungsregime. Kryptowährungen werden nun wie Aktien behandelt, das heißt für sie fällt eine Kapitalertragssteuer (KESt) von 27,5 Prozent an, unabhängig davon, wie lange die Assets gehalten wurden. Die neue Besteuerung wird rückwirkend auch auf alle Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, angewendet. Alles, was davor erworben wurde, gilt dagegen als "Altvermögen".
Bisher wurden Kryptowährungen wie Gold oder Kunstwerke behandelt und fielen unter Spekulationsgeschäfte. Sie unterlagen der Einkommenssteuerpflicht, wenn sie innerhalb eines Jahres wieder verkauft wurden und unterlagen dann einem Steuersatz von 55 Prozent.
Ende der Behaltefrist
Mit der Neuregelung fällt die Behaltefrist nun für alle ab 28. Februar 2021 gekauften Krypto-Assets weg. Bei "Altbestand", der über die Spekulationsfrist hinaus gehalten wird, müssen Gewinne aus einem Verkauf dagegen nicht versteuert werden.
Neu ist auch, dass künftig nur noch Steuern anfallen, wenn die Gewinne aus der Kryptosphäre entnommen, also beispielsweise in Euro getauscht werden. Der Handel und Tausch zwischen einzelnen Kryptowährungen ist dagegen steuerfrei.
Weiters gilt ab 2023 für inländische Dienstleister auch eine Abzugspflicht für die Kapitalertragssteuer (KESt), das heißt Anbieter wie Bitpanda müssen für die Einkünfte aus Kryptowährungen die KESt abziehen.