Dass pandemiebedingt auch im Vorjahr mehr von zu Hause aus gearbeitet wurde, spiegelt sich diesmal auch im Steuerausgleich wider – in Form einer Homeoffice-Pauschale. "Die konnte man schon unter dem Jahr vom Arbeitgeber berücksichtigen lassen." Andernfalls kann man sie sich jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagung holen. Die pauschale Kostenabdeckung von maximal 300 Euro – bis zu drei Euro pro Tag für maximal 100 Tage – gibt es für alle Ausgaben, die man im Zusammenhang mit Homeoffice im vergangenen Jahr hatte, also etwa Telefon, Heizung, Strom oder Internet. Belege dafür braucht man nicht.
Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale können Anschaffungskosten für ergonomisch geeignete Büro-Möbel abgesetzt werden, wenn man mindestens 26 Homeofficetage im Kalenderjahr hatte. Einzutragen ist immer der volle Betrag. Kosten, die den Höchstbetrag von 300 Euro übersteigen, werden vom Finanzamt in den Folgejahren automatisch berücksichtigt. Auch andere Arbeitsmittel, wie eine Brille, deren Sichtbereich auf den Arbeitsplatz eingeschränkt ist, können als Werbungskosten – vorausgesetzt einer ärztlichen Verordnung – abgesetzt werden.
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Fragen rund um das Thema Corona werden bei der am Montag startenden Steuerrückhol-Aktion der Arbeiterkammer Kärnten diesmal wohl gehäuft auftreten. Die AK ist gewappnet und vergibt diesmal telefonische Beratungstermine – bei denen die AK-Experten auf Wunsch über FinanzOnline simultan Ihren Steuerausgleich erledigen – auch freitagnachmittags und samstags. "Im Durchschnitt sind nach unserer Erfahrung 400 Euro pro Veranlagung drin. Daher: Holen Sie sich Ihr Geld zurück", bewirbt AK-Präsident Günther Goach die Aktion, bei der die AK im Vorjahr mehr als neun Millionen Euro für Kärntens Arbeitnehmer über den Steuerausgleich zurückgeholt hat.
Zu den Abschreibposten, die man geltend machen sollte, gehören laut Bernhard Sapetschnig, Leiter der AK-Abteilung Finanzen und Förderungen in der AK, Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder, Mehrkindzuschlag, und Krankheitskosten, Weiterbildung, Umschulung, Kosten für Bewerbungen, Dienstreisen, Gewerkschaftsbeitrag, Pendlerpauschale oder eben die Werbungskosten fürs Homeoffice. "Auch wenn man im betreffenden Steuerjahr Begräbniskosten, Ausgaben für Zahnersatz, Kur- und Krankenkosten hatte, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen", weiß Sapetschnig und erinnert daran, dass "der Steuerausgleich bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden kann". Heuer also für die Jahre 2017 bis 2021.