Nicht von vornherein war klar, dass die 2G-Regel am 12. Februar auch für Friseure fällt, und ebenso für alle körpernahen Dienstleister. Diese sind darüber jetzt überglücklich. Viele Kunden würden sich bereits melden, und um Termine anfragen. Weniger Grund zur Freude haben hingegen Tanzschulen, Fitnessstudios und Seilbahner. Erstere hoffen, dass ab 19. Februar die 3G-Regel gilt. Ab dann tritt sie nämlich für Gastronomie und Tourismus in Kraft. "Wir wissen noch immer nicht, was wir ab 19. Februar dürfen und was nicht", ärgert sich Andy Wankmüller, Fachgruppenobmann der Kärntner Sport- und Freizeitbetriebe. Die Situation sei konfus. Und es wäre nicht das erste Mal, dass "die Freizeit- und Sportbetriebe ungleich behandelt werden". "Wir fordern jedenfalls die Gleichstellung mit körpernahen Dienstleistern, für die ja auch 3G gilt."
Astrid Jäger