Wegen Verstößen gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG), in dem eine Werbung des Magenta-Vorläufers T-Mobile Austria als irreführende Geschäftspraktik beurteilt wurde, hat das Bezirksgericht Innere Stadt dem Unternehmen nun eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro aufgebrummt, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mit. Der VKI hatte mehrere Exekutionsanträge gegen T-Mobile eingebracht. Der Exekutionsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.
T-Mobile hatte sein Glasfaser-Internet in einem TV-Werbespot mit den Worten "gratis bis Jahresende" beworben. Dabei sei lediglich mit einem Sternchen und einem für 2 Sekunden eingeblendeten Text über Zusatzkosten wie die Servicepauschale, Aktivierungsentgelt und eine Mindestvertragsdauer aufgeklärt worden. Auf dazugehörigen Plakatwerbungen sei die Fußzeile kaum lesbar gewesen, schreibt der VKI in der Aussendung.
Mehrmalige Verstöße gegen das Urteil
Laut OLG Wien sei das eine irreführende Geschäftspraktik, da die hervorgehobene Phrase „gratis bis Jahresende“ suggeriere, dass in diesem Zeitraum gar keine Kosten anfallen würden. T-Mobile habe es seitdem laut dem Urteil von Anfang 2021 zu unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen, zeitbezogenen Preis als gratis zu bewerben, ohne deutlich auf die sonstigen anfallenden Kosten hinzuweisen, so der VKI.
Allerdings habe T-Mobile mehrmals gegen das Urteil verstoßen, der VKI habe daher einen Exekutionsantrag gegen das Unternehmen eingebracht. Am Ende wurde eine Geldstrafe von 30.000 Euro verhängt.
"Weitere Exekutionsanträge folgen"
Nach weiteren Verstößen habe der VKI nun erneut einen Exekutionsantrag gestellt, nachdem T-Mobile jedoch auf Twitter und in der ORF-TVThek Highspeed-Internet mit „Jetzt 4 Monate Grundgebühr GRATIS*“ beworben hatte – ohne ausreichend auf die Zusatzkosten hinzuweisen. Die Strafe des Bezirksgerichts lautete nun auf 60.000 Euro.
Die Höchststrafe pro Exekutionsantrag liegt bei 100.000 Euro. „Sollte sich T-Mobile weiterhin nicht an die gerichtliche Entscheidung halten, werden weitere Exekutionsanträge folgen“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
Magenta: Kein vorsätzlicher Verstoß
Von Magenta hieß es heute auf APA-Anfrage, dass das fragliche Angebot "schon lange nicht mehr in dieser Art und Weise beworben oder vertrieben" werde. Die Beanstandung der Werbung sei von der damaligen T-Mobile Austria berücksichtigt worden.
Der nachfolgende Verstoß gegen das OLG-Urteil sei nicht vorsätzlich gewesen. "Tatsächlich handelt es sich dabei überwiegend um Online Werbebanner, die von Algorithmen externer Dienstleister generiert wurden," heißt es in dem Statement. Bei dem Vorgang sei der "Rechtstext, wie ihn die T-Mobile Austria GmbH eingebaut hat, nicht abgebildet worden. Diese Art der Werbeeinblendung hätte die T-Mobile Austria GmbH auch ohne einen Exekutionsantrag des VKI unterbunden."
Gegen die nun vom Bezirksgericht verhängte Strafe wolle Magenta zeitnah Rechtsmittel einlegen.