Der "Gelbe Zettel" der Post war von 2016 bis 2019 ein zunehmend wiederkehrender Gast - ungebetenerweise. "Bei der Post AG ist die Zahl der ausgegebenen Zustellbenachrichtigungen ("Gelber Zettel") in den Jahren 2016 bis 2019 um 67 Prozent gestiegen und lag damit um zehn Prozentpunkte über dem Anstieg des Paketvolumens", schreibt dazu der Rechnungshof in dem heute vorgestellten Bericht zur Qualität der Zustellung der teilstaatlichen börsennotierten Österreichischen Post.
In Befragungen hätten 17 Prozent angegeben, eine solche Benachrichtigung erhalten zu haben, obwohl zum Zeitpunkt der Zustellung jemand im Haushalt anwesend war. Der Rechnungshof stellt in diesem Zusammenhang "Defizite bei der langfristigen Sicherstellung und zukunftsweisenden Ausrichtung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen" fest. "Der Rechnungshof empfiehlt der Post AG, der ungerechtfertigten Ausgabe der 'Gelben Zettel' mehr Aufmerksamkeit zu widmen", so die staatlichen Prüfer zum teilstaatlichen Unternehmen.
Die Beschwerden stiegen übrigens auch bei der Paketzustellung - bei zunehmendem Paketvolumen: Von 2016 bis 2019 um 28 Prozent. Im Jahr 2019 gab es rund 100.000 Beschwerden zu Briefen und mehr als 110.000 zu Paketen. Der Rechnungshof erhob weiters anhand der von der Post ausbezahlten Entschädigungszahlungen für verlorene Paketsendungen, dass deren Anzahl im Verhältnis zum gesamten Sendungsvolumen zwar von geringer Bedeutung war, ihr Anteil im Zeitverlauf jedoch stieg.
Zustellgeschwindigkeit positiv bewertet
Positiv beurteilt der Rechnungshof die Zustellgeschwindigkeit. "Gemäß einer europäischen Norm sollten 95 Prozent der Priority-Briefe im Inland innerhalb eines Werktags zugestellt sein, 90 Prozent der Pakete innerhalb von zwei Werktagen. Die Post AG erreichte diese Laufzeiten in den Jahren 2016 bis 2019 überwiegend oder übertraf sie sogar", so die Prüfer.
Was sagt die Post zum RH-Bericht? "Wir bewerten das Prüfungsergebnis des Rechnungshofs positiv, da er die Arbeit und Leistungen der Postler*innen würdigt und lobt, etwa in puncto Laufzeiten oder dem Notfallmanagement in der Pandemie", erklärt Post-Sprecher Michael Homola der Kleinen Zeitung. Weiter: "Die Empfehlungen des Rechnungshofs decken sich mit unseren Bestrebungen, die Zustellqualität auch bei stark steigenden Paketmengen aufrecht zu erhalten."
Homola hält auch fest, dass "die Zählweise der Erstzustellquote von 2017 auf 2018 verändert wurde. Durch diese Umstellung entsteht der Eindruck, die Anzahl der Benachrichtigungen sei überproportional zum Wachstum des Paketvolumens gestiegen." Im Untersuchungszeitraum seien die Paketmengen um 50 Prozent gestiegen. "Der Zustellprozess ist klar geregelt, ein Zustellversuch hat in jedem Fall zu erfolgen – eine Benachrichtigung hat Nachteile für alle Beteiligten. Wir nehmen jeden einzelnen Fall ernst und gehen solchen Beschwerden unverzüglich nach", beteuert Homola. Das vom Rechnungshof empfohlene Monitoring werde bereits im Zuge der Nachforschungen durch das Post-Kundenservice umgesetzt.
Monopolstellung behalten
Zur Öffnung des Postmarktes, der unter anderem mit der Privatisierung der Post angestrebt wurde, merkt der Rechnungshof an: "Mit einem Marktanteil von 99 Prozent hat die Post AG ihre Monopolstellung im liberalisierten Briefmarkt de facto beibehalten. Obwohl die Sendungsmengen zurückgegangen sind, blieb der Gesamtumsatz der Briefpost wegen Entgeltanpassungen weitgehend konstant. Im Paket-Bereich steht die Post AG hingegen im starken Wettbewerb, vor allem in urbanen Gebieten."
Der Rechnungshof hat auch Anregungen für den Gesetzgeber. So würde sich der Mitbewerb, vereinfacht gesagt, die Rosinen herauspicken und gleichzeitig die abgelegenen Regionen der Post überlassen. "In diesem Zusammenhang verweist der Rechnungshof auf seine Empfehlung an den Gesetzgeber, einen tragfähigen finanziellen Ausgleichsmechanismus zu entwickeln", so die Prüfer. Zuständig für die Regulierung auf nationaler Ebene ist das Landwirtschaftsministerium.