Bei den Austrian Airlines (AUA) gilt ab dem 1. März für das gesamte fliegende Personal die 2G-Regel. Bereits seit Jahresbeginn muss das Personal an Bord von Langstreckenflügen geimpft oder genesen sein, diese Regelung wird ab März auf alle Flüge ausgeweitet. Davor war ein 3G-Nachweis, also geimpft, genesen oder getestet, ausreichend. Für das Bodenpersonal ändert sich nichts, es gilt weiterhin die 3G-Regel. Das berichten die Salzburger Nachrichten (SN) am Donnerstag.
Grund dafür seien die unterschiedlichen Covid-19-Bestimmungen in den angeflogenen Ländern, die sich auch kurzfristig ändern und die Einsatzplanung immer schwieriger machen würden. "Wir waren und sind während der gesamten Pandemie zunehmend mit herausfordernden Rahmenbedingungen konfrontiert", schreibt die AUA am Donnerstag auf APA-Anfrage und verweist auf gesetzliche Vorgaben speziell für ungeimpfte Crew-Mitglieder. Oberste Priorität seien die Gesundheit der Crews und Passagiere und ein stabiler Flugbetrieb, heißt es weiter.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, wird ab dem 1. März nicht mehr für Dienste eingeteilt und verliert somit auch sein Gehalt. Wer sich doch noch impfen lässt, darf, sobald der Impfschutz aufrecht ist, auch wieder fliegen. Zusätzlichen Druck auf Nicht-Geimpfte werde es nicht geben, "wir akzeptieren das als persönliche Entscheidung", so die AUA. Allzu viele Personen dürfte die Neuerung allerdings nicht betreffen: Die Impfquote im Konzern liege bei rund 94 Prozent. Die Maßnahme sei auch mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Die zuständige Gewerkschaft vida will prüfen, ob die 2G-Pflicht arbeitsrechtlich zulässig ist. Derzeit könne man das aber noch nicht abschätzen, weil noch nicht klar ist, auf welche rechtliche Basis sich die 2G-Regel bei der AUA stützen wird. Auch die genaue Ausgestaltung des Gesetzes zur allgemeinen Impfpflicht werde eine Rolle spielen, erklärte ein vida-Sprecher gegenüber der APA.