Gastronomie und Hotellerie begrüßen die von der Regierung verkündeten Regelungen für die Lockerung der Regelungenfür Kontaktpersonen, erhöhte Kontrollen und die Ausweitung der Masken. Das erklären Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, Obleute für Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Sie fordern auch eine Weiterführung der staatlichen Hilfsmaßnahmen bis Ende des Jahres: "Solange die Betriebe nicht nur durch die Corona-Schutzmaßnahmen, sondern auch durch das Virus, durch eine zurückhaltende Buchungslage oder drohende Reisewarnungen in ihrer Arbeit eingeschränkt werden, ist eine Fortführung der Hilfsmaßnahmen überlebensnotwendig."
Für Robert Seeber, WKO-Bundesspartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft, ist es wichtig, dass durch die Ergebnisse des Gipfels der Bundesregierung mit den Landeshauptleuten und durch die Neuregelung der Quarantänebestimmungen die Aufrechterhaltung des Wirtschaftsbetriebs weiter möglich ist. Er fordert aber eine "Neubewertung" der aktuell gültigen Sperrstunde. Derzeit gilt allgemein eine Sperrstunde von 22 Uhr. Deren Sinnhaftigkeit sollte nochmals überdacht werden, sagt Seeber.
Industrie: "Achten auf Praktikabilität"
Die Industrie trägt die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung ebenfalls mit. Positiv sei der Verzicht auf einen neuerlichen Lockdown. „Entscheidend wird aber sein, bei der Umsetzung der Maßnahmen auf die Praktikabilität in den Betrieben zu achten, um nicht nur ein wirtschaftlich sinnvolles Arbeiten zu ermöglichen, sondern schlicht auch, um die Versorgungssicherheit der Menschen zu jedem Zeitpunkt gewährleisten zu können“, betont Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV).
Die österreichweit vorgesehenen, verbindlichen Kontrollen von 2G-Nachweisen im Handel trägt Reiner Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), mit, "sofern dadurch künftige Zwangssperren ausgeschlossen sind". Er betont: „Der heimische Handel ist äußerst vielfältig: Die Kontrollen der 2G-Nachweise müssen maßvoll und praktikabel durchführbar sein und zwar in allen Geschäftsgrößen und -formen, von der kleinen Boutique bis zum großen Einkaufszentrum.“
"Bändchenlösung vorstellbar"
Auch die „Bändchenlösung“, wie sie in Teilen Deutschlands praktiziert wird, sieht Trefelik als mögliche Variante. Damit Kunden in Einkaufszentren oder -straßen nicht von jedem Shop einzeln überprüft werden müssen, erhalten diese nach einmaliger Kontrolle des 2G-Status und der Identität ein Bändchen, das in weiterer Folge für den Einkauf als 2G-Nachweis dient. Dieses könnte von den Gemeinden, Stadtmarketingorganisationen, in Einkaufszentren und -straßen oder von Testzentren ausgegeben werden. Auch über eine begrenzte Gültigkeit von beispielsweise einem Monat ließe sich diskutieren.
"Kind nicht mit dem Bade ausschütten"
Der private Handelsverband nimmt die verkündeten 2G-Kontrollen zur Kenntnis: "Damit der Handel nachhaltig offenhalten kann", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Reiner Will. Er verlangt aber "eine machbare Umsetzung", ohne dass ein Händler unverschuldet hohe Strafen riskiert "und ohne durch Eingangskontrollen das Kind mit dem Bade auszuschütten".