Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in der Causa Commerzialbank Mattersburg entschieden, dass der Bund nicht für Schäden haftet, die Kunden durch die Insolvenz einer Bank erlitten haben. Diese Regelung sei verfassungskonform, es bestehe keine Amtshaftung gegenüber geschädigten Bankkunden, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Die Bankenaufsicht solle den Finanzmarkt schützen und nicht den einzelnen Anleger.
Rund 30 ehemalige Kunden der Commerzialbank hatten Amtshaftungsklagen gegen den Bund und Anträge auf Aufhebung der Bestimmung, wonach die Republik gegenüber Kunden nicht hafte, eingebracht, weil sie diese für verfassungswidrig hielten. Der VfGH hat diese Anträge nun abgewiesen. Die Entscheidung wurde den Betroffenen am Dienstag zugestellt. Auch das Land Burgenland hatte den Bund über die Energie Burgenland und das Regionalmanagement (RMB) geklagt und eine Prüfung der Bestimmung angeregt.
Keine Aussicht auf Erfolg
Der VfGH begründete seine Entscheidung damit, dass das Finanzmarktaufsichtsrecht darauf abziele, das ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzmarktes zu gewährleisten. Den Kunden solle so Vertrauen in das System ermöglicht werden. Ziel sei es aber nicht, die einzelnen An- und Einleger schadenersatzrechtlich vor Aufsichtsfehlern zu schützen, hieß es.
Die Bestimmung verletzt laut VfGH den Gleichheitsgrundsatz nicht und ist folglich nicht verfassungswidrig. Anspruch auf Amtshaftung hätten lediglich Banken und Unternehmen, die der Aufsicht unterliegen. Die Klagen von Kunden gegen den Bund, wie etwa vom Land Burgenland, haben daher keine Aussicht auf Erfolg.