Das Gesundheits- und Konsumentenschutzministerium installiert ab 1. Jänner 2022 eine neue Ombudsstelle für Konsumentinnen und Konsumenten, die während der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Unterstützt werden sollen insbesondere jene Personen, die fällige Kreditraten nicht zahlen können und deren Bank zu keiner einvernehmlichen Lösung bereit ist, wird betont.
"Ich finde es wichtig, eine Unterstützungsleistung anzubieten, sodass Zahlungsschwierigkeiten nicht zu einer dauerhaften Überschuldung ausarten", sagte Konsumentenschutzminister Wolfgang Mückstein (Grüne) laut Aussendung.
Konsumentinnen und Konsumenten können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie fällige Kreditraten nicht zahlen können und die Bank zu keiner einvernehmlichen Lösung bereit ist. Ob es sich um einen "echten" Kredit oder eine Kontoüberziehung, eine Leasingfinanzierung oder eine Ratenzahlung nach einem Kauf handelt, sei nicht relevant. "Außerdem kann die Ombudsstelle überprüfen, ob die von der Bank verrechneten Verzugszinsen sowie die sonstigen Kosten zulässig sind", wird in einer Aussendung festgehalten. "Konsumentinnen und Konsumenten mit finanziellen Schwierigkeiten haben oft keine Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Genau hier soll unsere Ombudsstelle ansetzen, denn zumindest bei Wohnkrediten sind Banken sogar rechtlich dazu verpflichtet, Konsumentinnen und Konsumenten, die in Zahlungsschwierigkeiten, aber zahlungswillig sind, angemessen entgegenzukommen", so Mückstein.
"Sinn kann nicht wirklich nachvollzogen werden"
In der Bankenbranche sorgt diese Ankündigung des Konsumentenschutzministers für Unverständnis, wie eine Aussendung der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich zeigt. Geschäftsführer Franz Rudorfer hält fest, dass "auch bei Fragen rund um Kreditrückzahlungen die jeweiligen Kreditinstitute Ansprechpartner Nummer eins" seien. "Die österreichischen Banken haben gerade seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie nachdrücklich unter Beweis gestellt, dass sie ihre Kunden unbürokratisch und flexibel unterstützen und selbst in schwierigen Fällen individuelle kundenfreundliche Lösungen gefunden werden."
Die bisher eingetretenen „einigen wenigen Problemfälle“ seien "unbürokratisch und auf kurzem Wege zur Zufriedenheit der betreffenden Kundinnen und Kunden geklärt" worden, so Rudorfer. Dies geschehe entweder direkt durch die betreffende Bank selbst oder über den Ombudsmann der unabhängigen Schlichtungsstelle. Dieser sogenannte Bankenombudsmann – das ist eine gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft – sei eine gesetzliche vorgesehene Schlichtungseinrichtung. "Darüber hinaus haben Banken noch eigene Ombudsstellen und das Beschwerdewesen ist im aufsichtsrechtlichen Meldewesen verankert und wird zusätzlich von der Finanzmarktaufsicht überwacht."
Rudorfer lässt Kritik durchklingen und betont: "Der Sinn zusätzlicher Stellen wie etwa die neue Ombudsstelle für Konsumentinnen und Konsumenten, die Probleme bei der Rückzahlung ihres Kredits haben, kann angesichts einer umfangreichen, auch gesetzlich etablierten Schlichtungsstelle nicht wirklich nachvollzogen werden."