Aus Sicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) hat sich das neue europäische Abwicklungsregime am Beispiel der Heta, der ehemaligen Skandalbank Hypo Alpe Adria, bewährt. Denn die Abwicklung ist im Wesentlichen abgeschlossen, stellte die Behörde heute per Bescheid fest. Dem Steuerzahler bleibt laut Fiskalrat zwar ein Schaden von 9,0 Milliarden Euro. Beim Abbau, der um zwei Jahre rascher ging als prognostiziert, wurden 11,1 Milliarden Euro erlöst. Erwartet worden waren nur rund 6,0 Milliarden Euro.
"Das Scheitern der Hypo Alpe Adria Bankengruppe an kriminellen Machenschaften war schmerzhaft und verlustträchtig", bedauerten die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller am Mittwoch in einer Aussendung. "Die 2015 eingeleitete Abwicklung ihrer Nachfolge- und Abwicklungsgesellschaft Heta nach den Vorgaben des damals neuen europäischen Abwicklungsregimes hat aber wesentlich zur Begrenzung des finanziellen Schadens beigetragen. Sie gilt heute in der EU als Vorbild, wie eine gescheiterte Bank geordnet aus dem Markt zu nehmen ist."
Geordnet verwertet
"Wir haben als zuständige Abwicklungsbehörde die neuen Instrumente wie etwa den Aufschub von Fälligkeiten (Moratorium), Gläubigerbeteiligung durch Schuldenschnitte (Herabschreibung von Kapitalinstrumenten) sowie Streichung von Zinszahlungen effizient und effektiv eingesetzt", so die FMA-Chefs weiter. "Dadurch haben wir die Grundlage geschaffen, auf der die Vermögenswerte geordnet, aktiv und bestmöglich verwertet werden konnten." Man habe Rechtssicherheit geschaffen und betriebswirtschaftliche Flexibilität ermöglicht.
Der Abbau der Vermögenswerte erfolgte hauptsächlich durch den Verkauf von Kreditforderungen an andere Kreditgeber, die Vereinbarung vorzeitiger Tilgungen bzw. Umfinanzierungen durch den Kreditnehmer, Verkäufe von Tochtergesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen sowie im Rahmen von Portfoliotransaktionen über Bündel von Vermögenswerten. So stellte die FMA heute fest, "dass nach der Verwertung aller Assets der Betrieb der "HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA)", der Nachfolgegesellschaft der HAA-Gruppe, als Abbaueinheit gemäß § 84 Abs. 12 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) beendet ist". Damit endet die Zuständigkeit der FMA als Abwicklungsbehörde, die Eigentumsrechte werden bis zur gesellschaftsrechtlichen Löschung der Heta wieder von ihrer Eigentümerin, der Republik Österreich, ausgeübt und die Heta wird nun gemäß Aktiengesetz liquidiert.
Bisher wurden 10,8 Milliarden Euro an die Gläubiger berücksichtigungsfähiger, nicht nachrangiger Verbindlichkeiten zu verteilt. Ein etwaiges Restvermögen nach der aktienrechtlichen Liquidation kommt im Wesentlichen ebenfalls noch den Gläubigern berücksichtigungsfähiger, nicht nachrangiger Verbindlichkeiten zugute.
Insolvenz wäre schlechter
Die FMA verwies am Mittwoch auch auf ein Gutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, wonach ein (fiktives) Insolvenzverfahren bei der Skandalbank den berücksichtigungsfähigen Heta-Gläubigern eine Quote von 45,3 Prozent gebracht hätte. Die Abwicklung gemäß BaSAG hat diese aber bisher mit einer Quote in Höhe von 86,3 Prozent befriedigt. Geprüft wurde, ob die Abwicklung gemäß BaSAG tatsächlich vorteilhafter war als ein Insolvenzverfahren.
"Die Abwicklung der Heta war der erste Fall, der europaweit nach den gesetzlichen Regeln des neuen europäischen Abwicklungsregimes durchgeführt wurde", betonten Müller und Ettl. Man habe unionsrechtliches Neuland betreten. Die FMA habe "sauber, korrekt und richtungsweisend gearbeitet". Das werde durch die Tatsache belegt, "dass keine einzige Beschwerde und Klage gegen die in diesem Verfahren erlassenen Bescheide der FMA vor Gericht letztlich erfolgreich war".