Für Anleger in Kryptowährungen war Österreich bis ins Vorjahr ein besonderer Platz. Denn als eines von wenigen Ländern, bot das Land die Möglichkeit, die Gewinne aus Kryptowährungen komplett steuerfrei abzuschöpfen. Denn im Kryptobereich gab es etwas, das bei Aktien und anderen Anlagen längst abgeschafft wurde: Eine Spekulationsfrist. Wer seine Kryptowährungen länger als ein Jahr nicht verkauft hat, musste auf Gewinne keine Steuern zahlen.
Das ändert sich ab 1. März 2022. Bitcoin, Ether und Co werden ab dann wie Aktien behandelt. Auf Gewinne aus Verkäufen muss 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Wobei es eine kleine Ausnahme gibt: Wer seine Coins vor dem 28. Februar 2021 gekauft hat profitiert noch von der alten Regelung. Steuerexperte Friedrich Möstl von Deloitte rät daher: "Wenn man die Kryptowährungen vor diesem Stichtag gekauft hat, sollte man das möglichst gründlich dokumentieren."
Aufzeichnungen führen
Doch auch, wenn man mit seinen Kryptoanlagen in die neue KeSt fällt, rät der Experte zur genauen Aufzeichnung. Denn erst ab 2023 werden die heimischen Kryptobörsen wie Bitpanda oder Coinfinity die KeSt automatisch abziehen. Und ausländische Kryptobörsen werden das auch danach nicht machen.
Doch die KeSt bietet auch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Denn Verluste aus anderen KeSt-pflichtigen Geschäften können gegengerechnet werden, ebenso wie etwaige Verluste bei Krypto-Deals.