Die einmalige Sonntagsöffnung am 19. Dezember wird nur einen Bruchteil der lockdownbedingten Umsatzausfälle der heimischen Händler ausgleichen können. Laut einer Umfrage der Uni Linz werden österreichweit 15 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten den verkaufsoffenen Sonntag für Einkäufe im stationären Einzelhandel nutzen. Der Umsatz sei mit einem Freitag, aber nicht mit einem Samstag in der Adventzeit vergleichbar, erwartet der Linzer Handelsforscher Ernst Gittenberger.
Die Ausnahmeregelung am heutigen Sonntag gilt nicht für Supermärkte und Drogerien, die auch im Lockdown offen hatten. Die Sonntagsöffnung werde dem "Non-Food"-Einzelhandel Zusatzumsätze in Höhe von rund 150 Mio. brutto bescheren, so Gittenberger vom Institut für Handel, Absatz und Marketing an der Johannes Kepler Universität Linz. Da nicht alle Geschäfte geöffnet hätten, würden die Sonntagsumsätze nicht an die saisonal bedingt hohen Umsätze des vierten Advent-Einkaufssamstags im gesamten Einzelhandel mit rund 400 Mio. Euro heranreichen. Der Handelsforscher rechnet damit, dass die Kundenfrequenz österreichweit diesen Sonntag um rund ein Viertel geringer als am Samstag davor ausfallen wird. Weiterhin gilt für Kunden die 2G-Pflicht - geimpft oder genesen - im Handel. In Geschäften des täglichen Bedarfs ist aber kein 2G-Nachweis nötig.
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Nur die Hälfte der Händler sperrt auf
Laut einer Umfrage des Handelsverbands wird voraussichtlich nur rund die Hälfte aller befragten kleinen und mittleren Händler am 19. Dezember aufsperren. Beschäftigte, die sich freiwillig für diesen Tag melden, verdienen das Doppelteund bekommen einen extra freien Tag. Die Wiener Wirtschaftskammer rechnet damit, dass in der Bundeshauptstadt rund 220.000 Einkaufswillige unterwegs sein werden.
Für Beschäftigte gilt Sonderkollektivvertrag
Die Gewerkschaft GPA erinnert daran, dass ausschließlich jene Geschäfte am vierten Adventsonntag offen haben dürfen, die während der Zeit des letzten Lockdowns geschlossen hatten. "Wir gehen davon aus, dass sich ausnahmslos alle Handelsunternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hier sind die zuständigen Behörden gefordert, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen" so die GPA.
Die GPA erinnerte auch an die im Sonderkollektivvertag für die Beschäftigten, die am Sonntag arbeiten: Für die Überstunden an diesem Sonntag ist ein Zuschlag von 100 Prozent zu bezahlen, es gibt einen zusätzlichen freien Tag, Lehrlinge dürfen nicht beschäftigt werden. Weiters muss absolute Freiwilligkeit gewährleistet sein und anfallende Kosten für Kinderbetreuung müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.
Die Sozialpartner haben sich Ende November erstmals auf eine Sonntagsöffnung-Sonderregelung geeinigt. Alle Landeshauptleute haben Verordnungen für die einmalige Öffnung erlassen. "Ich bedanke mich bei allen Landeshauptleuten und den Sozialpartnern, dass diese Ausnahmeregelung gelungen ist", so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung. "Unsere Wirtschaftshilfen können zwar einen Teil des Verlusts ausgleichen, dennoch ist unseren Händlerinnen und Händlern in dieser einkaufsstarken Zeit Geschäft entgangen." Aufgrund des Lockdowns ist der stationäre Handel heuer um drei Einkaufssamstage im Advent und den traditionell starken Marienfeiertag am 8. Dezember umgefallen.
Keine Fortsetzung des Einkaufssonntags geplant
Ein Türöffner für die generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten soll der Ausnahmesonntag nicht werden. Die Gewerkschaft betonte mehrfach, dass eine Öffnung des Handels am Sonntag abseits der Ausnahmeregelung am 19. Dezember "strikt abgelehnt" wird. Die GPA erinnerte am Donnerstag daran, dass ausschließlich jene Geschäfte am vierten Adventsonntag offen haben dürfen, die während der Zeit des letzten Lockdowns geschlossen hatten. "Wir gehen davon aus, dass sich ausnahmslos alle Handelsunternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hier sind die zuständigen Behörden gefordert, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen", so die GPA.