Mit dem heutigen Montag geht nicht nur der Handel - beinahe - österreichweit wieder auf, auch eine spezielle Aktion der Wirtschaftskammer startet. Die hauseigene "Cashback-Aktion" startet heute. Wer jetzt einen Gutschein kauft und diesen auf https://wko-cashback.at/ hochladet, bekommt 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal 60 Euro werden ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden.
Die Wirtschaftskammern stellen dafür bundesweit eine Million Euro zur Verfügung. In dem Verständnis der Kammer ist es eine Unterstützung für Betriebe in "von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Branchen". Eingereicht werden können Rechnungen für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe. Nach dem Prinzip "First come, first served" gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Ist das Budget vor dem eigentlichen Aktionsende am 23. Dezember ausgeschöpft, wird die Aktion automatisch beendet.
Ausgenommen sind Betriebe, die geöffnet hatten
Man wolle mit der Aktion "jenen Betrieben, die fürs Erste noch nicht öffnen dürfen, zumindest die Möglichkeit auf ein zusätzliches Gutschein-Geschäft verschaffen", heißt es von Josef Herk, Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark. Auch deswegen dürfen ausschließlich Gutschein-Rechnungen von "in Österreich ansässigen Betrieben eingereicht werden, die aktives Mitglied der Wirtschaftskammern Österreichs sind und eine Rechnungsadresse in Österreich haben", wie man bei der Kammer betont.
Explizit ausgenommen von der Aktion sind Gutschein-Rechnungen von Betrieben, die vom jüngsten Betretungsverbot nicht umfasst waren. Also beispielsweise Apotheken, der gesamte Lebensmittelhandel oder bäuerliche Direktvermarkter.