Nach einem beträchtlichen Rückstau durch Corona sind die eröffneten Firmeninsolvenzen seit Oktober wieder über dem Vor-Corona-Niveau. Das meldet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV).
Die größte Firmeninsolvenz nach Passiven ist im bisherigen Jahr jene der Eyemaxx Real Estate AG mit rund 200 Millionen Euro, während die meisten Dienstnehmer, nämlich 311 von der Insolvenz der ASB Graz gemeinnützige Rettung und Soziale Dienste GmbH betroffen sind.
Die eröffneten Firmeninsolvenzen haben im Zeitraum Jänner bis November im Jahr 2021 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020 um 7,3 Prozent zugenommen.
Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 haben die eröffneten Firmeninsolvenzen jedoch um 35,55 Prozent abgenommen, nämlich von 2782 auf 1793 Verfahren.
Spitzenreiter bei Durchschnittsquoten
In den letzten eineinhalb Jahren kam es trotz Aussetzung der Insolvenzantragsstellungen durch die öffentliche Hand dennoch zu einer Verlagerung zu Eröffnungen über Gläubigeranträge, meldet der AKV. Zuletzt wurden die Firmeninsolvenzen zu 69 Prozent über Gläubigeranträge eröffnet, sodass die Verletzung von Insolvenzantragsverpflichtungen von Schuldnern stark zugenommen hat.
Österreich ist im Bereich der Privat- und Firmeninsolvenzen Spitzenreiter bei den Durchschnittsquoten, der Medianwert der angenommenen Sanierungspläne beläuft sich auf 25 Prozent.
Auf oder über dem Niveau vor der Krise
Auch die Privatinsolvenzen bewegen sich seit August auf bzw. über dem Niveau vor der Pandemie. Die Entschuldungszeiten wurden von fünf auf drei Jahre verkürzt. Die 6500 eröffneten Privatinsolvenzen in den Monaten Jänner bis November 2021 sind gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020 um 4,24 Prozent gesunken, gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 beträgt die Abnahme sogar 26,48 Prozent.
Bei der größten Privatinsolvenz im Jahr 2021 betragen die Verbindlichkeiten circa 36,5 Millionen Euro, während im Jahr 2020 die größten Privatinsolvenzen jene der Vorstände der Commerzial Bank waren, in deren Verfahren Gläubiger mehr als 1,1 Milliarden Euro angemeldet haben. Die Anzahl der Veröffentlichungen von offenkundigen Zahlungsunfähigkeiten und Eröffnungen der neu eingeführten Gesamtvollstreckungsverfahren bleibt weit hinter den Erwartungen des Gesetzgebers zurück. Das "Insolvenzrecht neu" ist seit fünf Monaten in Kraft.
In den Exekutionsverfahren wurden bislang lediglich 220 offenkundige Zahlungsunfähigkeiten veröffentlicht. Zudem wurden nur 22 Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet, während der Gesetzgeber durch die Reform ca. 1000 zusätzliche Privatkonkurse erwartet hat.