Mit 1. Dezember wird der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, "um vor allem Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern zu helfen", wie seitens der Bundesregierung betont wird. Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30 Prozent (November und Dezember) bzw. 40 Prozent (ab Jänner) erlitten haben. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt wie bisher über die Wirtschaftskammer Österreich.
„Die aktuelle Situation trifft Betriebe aller Größen und gerade für Kleinstbetriebe und Selbständige kann der Umsatzausfall vor Weihnachten besonders bedrohlich werden" , so Finanzminister Gernot Blümel in einer Aussendung. Gerade für diese Gruppe der Unternehmen habe sich der Härtefallfonds als wichtiges Instrument bewährt. "Seit Beginn der Krise haben wir allein über die Wirtschaftskammer 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt und damit in Summe mehr als 230.000 Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt."
„Der Härtefallfonds bietet effektive und umfassende Hilfe, besonders für die vielen Einpersonenunternehmen, Selbstständige und Freiberuflerinnen", so Vizekanzler Werner Kogler. "Uns war wichtig, dass dies auch unbürokratisch und rasch möglich ist, geht es bei vielen besonders vor Weihnachten auch um die Lebenshaltungskosten"