Firmen und deren Steuerberater bekommen mehr Zeit, um die Anträge für Wirtschaftshilfen abzuarbeiten. Das Finanzministerium hat die Antragsfristen für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz I von Jahresende auf Ende März 2022 um drei Monate verlängert. Die Hilfsinstrumente decken Fixkosten und Verluste im Zeitraum vom 16. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 ab. Dieser Beantragungszeitraum gelte nach wie vor, so das Finanzministerium am Donnerstag.
Bisher wurden laut Finanzministerium für den Fixkostenzuschuss 800.000 knapp 75.000 Anträge gestellt und über 870 Millionen Euro ausbezahlt. Für den Verlustersatz I seien knapp 3000 Anträge gestellt und über 560 Millionen Euro ausbezahlt worden.