Angesichts der hochfliegenden Corona-Infektionszahlen steht der Tourismus vor unsicheren Wintermonaten. Fixiert sind nun aber jedenfalls vereinfachte Regeln für das Anstellen von Saisonarbeitern aus Nicht-EU-Ländern, die regelmäßig nach Österreich kommen. Mit der Reform können Stammsaisonniers ab Anfang 2022 Beschäftigungsbewilligungen für die Saison erhalten, wenn sie davor schon mehrere Saisonen beschäftigt waren, wie das Arbeitsministerium am Dienstag bekanntgab.
Rund 1000 Stammsaisonniers
Im Tourismus kommen rund 1000 Personen als Stammsaisonniers infrage. Damit könne die Gesamtzahl der Saisonarbeitskräfte um rund 65 Prozent gesteigert werden, so die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werde mit rund 2200 Stammsaisonniers gerechnet.
Die Neuregelung wurde heute im Ministerrat beschlossen. Die entsprechende Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll noch heuer durch den Nationalrat und Anfang 2022 in Kraft treten. Mit der Reform sollen die Betriebe diesbezüglich mehr Planungssicherheit erhalten.
Voraussetzungen für die Bewilligung
Konkret ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an folgende Voraussetzungen gebunden: Die betroffenen Arbeitskräfte müssen in den fünf Kalenderjahren 2017 bis 2021 zumindest in drei Jahren für mindestens jeweils drei Monate im Rahmen der Kontingentregelung in Österreich im selben Wirtschaftszweig (Tourismus, Land- oder Forstwirtschaft) beschäftigt worden sein.
Saisonarbeitskräfte, die das erfüllen, können sich bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisonniers in der jeweiligen Branche zur Verfügung. Sie können also künftig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten und sind auch nicht an einen bestimmten Betrieb gebunden.