Zwei Jahre früher als erwartet verwertete die Abwicklungsgesellschaft Heta die Assets der einstigen Hypo-Alpe-Adria. Mit der kürzlich durchgeführten "Endverteilung" gingen 120 von 150 Millionen Euro an den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (K-AF). Das Geld ist überwiesen, 93 Millionen Euro Eigenkapital und 730 Millionen Euro an Rückstellungen für Gläubiger verwaltet der K-AF laut Bilanz. Eigentlich müsste der K-AF die noch ausständigen 730 Millionen Euro erst dann bezahlen, wenn die Heta aus dem Firmenbuch gelöscht ist, das könnte aber bis zum Jahr 2030 dauern. Nun bietet Kärnten den Gläubigern eine vorzeitige Auszahlung an.

Durch die dem K-AF zufließenden Erlöse sei nun klar, dass die an den Angeboten des K-AF vom September 2016 teilnehmenden Gläubiger der Heta ein Anrecht auf den sogenannten "Bedingten Zusätzlichen Kaufpreisteils" (BZK) haben. Dieser ist jedoch noch nicht fällig, weil weder die Abwicklung der Heta unter dem Regime der Finanzmarktaufsicht (FMA) noch deren gesellschaftsrechtliche Liquidation abgeschlossen ist. "Dennoch hat sich der K-AF entschlossen, Überlegungen über eine allfällige Zahlung vor Fälligkeit anzustellen", heißt es in einer Aussendung des Ausgleichszahlungsfonds. Ob dieses Angebot überhaupt wahrgenommen wird, darüber will der K-AF in den nächsten Montaten berichten.

Dass Gläubiger zuschlagen, ist nicht sicher

Bei den rund 730 Millionen Euro handelt es sich um eine Quote von 7,29 Prozent von rund 10 Milliarden Euro. Der Prozentsatz errechnet sich aus der seit kurzem fest stehenden Quote abzüglich jenes Prozentsatzes (79,03 Prozent), den die Heta-Gläubiger schon früher erhalten haben. Mit Überschreiten der Heta-Quote von 79,03 Prozent gebe ein es Anrecht der Gläubiger auf die Auszahlung.

Dass die Gläubiger dieses Geld bereits früher haben wollen, gilt keineswegs als sicher. Aktuell (bis ins Jahr 2023) wurde das Geld vom K-AF in negativ verzinsten Bundesanleihen angelegt, wird also nicht nur real, sondern auch nominell weniger wert. Dennoch kann es für Gläubiger Sinn ergeben, das Angebot des K-AF abzurufen und die 730 Millionen Euro zu holen - nämlich dann, wenn, wie von manchen erwartet, die Zinsen angesichts der steigenden Inflation anziehen.

Sind die Gläubiger abgefunden, könnte Kärnten den verbleibenden Rest des K-AF, erwartet werden rund 100 Millionen Euro, kassieren. Negativzinsen würden den Kärnten-Anteil freilich dahinschmelzen, denn die Gläubiger haben immer Anspruch auf 730 Millionen Euro.