Es hat länger gebraucht, als geplant, aber jetzt ist die Verordnung für den Wintertourismus fertig. haben. "In der Verordnung werden alle Regeln so umgesetzt, wie wir sie vor vier Wochen vereinbart haben. Sie soll am 15. November in Kraft treten und gibt den Betrieben die dringend notwendige Planungssicherheit", sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).
Bei den Seilbahnen ist jetzt klar geregelt, dass wieder in Gondeln und auf abdeckbaren Sesselliften wie schon im vergangenen Winter eine FFP2-Maske zu tragen ist. Ebenso in den geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen. Und mit Saisonstart am 15. November gilt die Einführung der 3G-Regel. Der 3G-Nachweis soll beim Ticketverkauf kontrolliert werden. Bei Saisonkarten erfolgt eine Freischaltung der Skikarten nur für den Zeitraum der Gültigkeit des Nachweises. Gleichzeitig wird aber auch festgehalten, dass "die Kontrollpflichten der Betreiber nicht überspannt werden und zumutbar bleiben".
Für das Après Ski gelten die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. In der aktuellen Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen. Auch Gemeinden können strengere Maßnahmen wie reduzierte Sperrstunden verabschieden, heißt es seitens des Ministeriums.
3-G-Regelung in Gastronomie und Hotellerie
Für Gastronomie und Beherbergung gilt wie schon seit 15. September die 3-G-Regelung. Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests wird allerdings von 48 auf 24 Stunden verkürzt. Zum Schutz von Mitarbeitern und Gästen wird das Testprogramm "Sichere Gastfreundschaft" verlängert. Ab der Stufe 2 sind dann für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe "Wohnzimmertests" nicht mehr zulässig.
Auch Advent- und Weihnachtsmärkte dürfen heuer stattfinden. Für den Zutritt braucht es aber einen 3G-Nachweis. Aber auch hier soll laut die Kontrollpflicht nicht überspannt werden, heißt es.