Der kalendarische Winter beginnt am 21. Dezember, der meteorologische am 1. Dezember - und damit auch die Skisaison in Kärnten. Aber einen "Winterkodex" - sprich: eine Anleitung, welche Corona-Maßnahmen in dieser Saison für die Skifahrer bzw. Wintertouristen gelten werden - gibt es immer noch nicht.
Bei der derzeitigen bloßen FFP2-Maskenpflicht "in geschlossenen Fahrbetriebsmitteln" wird es nicht bleiben. Manuel Kapeller-Hopfgartner, Sprecher der 24 Kärntner Seilbahnbetriebe und selbst Prokurist auf der Gerlitzen, geht davon aus, dass mit November eine 3G-Pflicht für Seilbahnkunden eingeführt wird. Sorge macht ihm, dass noch nicht klar ist, wie und wo der Nachweis kontrolliert werden soll. "Unsere Gäste wollen unbeschwerte Tage auf der Piste verbringen und ihre Sorgen im Tal lassen. Wir können und wollen für sie keine Vormundschaft übernehmen." Die Kärntner Seilbahnbetreiber wollen darauf hinaus, dass der 3G-Nachweis dem Gast obliegt "und die Gesundheitsbehörden Stichproben machen".
Verschiedene Vertriebspartner
Sie wollen die Skikarten und NUR die Skikarten verkaufen "wie immer". Alles andere wäre laut Kapeller-Hopfgartner nicht machbar: "Wir verkaufen die Tickets ja nicht nur an der Kassa, sondern auch online. Darüber hinaus haben wir Vertriebspartner wie zum Beispiel Hotels oder Skischulen."
In der vergangenen Saison, die für die Skigebiete mit Umsatzeinbußen von 80 Prozent endete, war laut einer Studie der Gesundheitsagentur Ages nicht eine einzige Corona-Ansteckung auf eine Seilbahn zurückzuführen.
Bleiben noch die Fragen nach der Kapazitätsbeschränkung in den Gondeln und jene nach der Akzeptierung von "fremden" Coronaimpfstoffen wie etwa Sputnik.
Kapeller-Hopfgartner: "Man sollte nicht wieder wie im Vorjahr, durch Kapazitätsbeschränkungen künstliche Nadelöhre schaffen. Und ich hoffe, die Impfstoffe aus den für Kärnten so wichtigen Ostmärkten, werden bei uns bald akzeptiert.
"Gäste nicht verunsichern"
Kärntens Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig: "Für Kärnten ist es besonders wichtig, dass die Regelungen, besonders jene in den Skigebieten, auch mit den Nachbarstaaten abgestimmt sind, damit es nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung und zu Verunsicherung der Gäste kommt."
Gemeinden kann Après-Ski einschränken
Und Après-Ski? Klar sei jedenfalls, dass es kein Après-Ski wie früher, also vor der Pandemie, geben werde, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Dort sollen generell die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie gelten. Zudem können Gemeinden künftig bei Après-Ski Sperrstunden einschränken.