Die ökosoziale Steuerreform beinhaltet auch eine Reihe von Standortmaßnahmen, die auch die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen heben soll. Mit Hochspannung wurde vor allem der Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt), also der Gewinnbesteuerung von Unternehmen, entgegengeblickt. Wirtschafts- und Industrievertreter drängen seit Jahren auf eine Senkung - von derzeit 25 - in Richtung 20 Prozent, im Regierungsübereinkommen wurden noch 21 Prozent als Zielsetzung ausgegeben. Daraus wird nichts. Die Regierung hat nun eine Senkung von zwei Prozentpunkten auf 23 Prozent angekündigt. Und das auch nicht sofort, sondern in zwei Schritten um jeweils einen Prozentpunkt im Jahr 2023 sowie einen weiteren im Jahr 2024.
Argumentiert wird das mit einem "Mix an Maßnahmen", der nun präsentiert wurde, von dem die KöSt-Senkung nur ein Teil sei. Diese Maßnahmen sollen in Unternehmen für zusätzliche Entlastung sorgen:
- Mitarbeiterbeteiligung: Ein neues Mitarbeiter-Beteiligungsmodell sieht vor, dass Unternehmen, die etwa Gewinnprämien an ihre Beschäftigten ausbezahlen mit dem Arbeitnehmer mit bis zu 3000 Euro steuerfrei am Gewinn eines Unternehmens profitieren können.
- Den Wunsch der Wirtschaft nach einem Investitionsfreibetrag (inkl. Ökologisierungskomponente) erfüllt die Steuerreform - hier soll es eine Steuerentlastung von insgesamt 350 Millionen Euro geben, wobei eine Deckelung pro Unternehmen vorgesehen ist.
- Der ab der Veranlagung 2010 eingeführte Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 Prozent erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt.
- Betriebe, die Eigenstrom erzeugen, als etwa über eine Fotovoltaikanlage, werden von der derzeit noch anfallenden Gebühr/Eigenstromsteuerbefreit (Volumen rund 50 Millionen Euro)
- Die Wertgrenze bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, die mit 1. Jänner 2020 von 400 auf 800 Euro erhöht worden ist, wird noch einmal angehoben: Die Höhe wird dann bei 1000 Euro liegen.
- Für besonders energie- und CO2-intensive Unternehmen soll es zu Entlastungen - nach deutschem Vorbild - kommen. Dahinter steckt das Prinzip „Carbon Leakage“ - das ist eine Situation, die eintreten kann, wenn Unternehmen aufgrund der mit Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern. Dies könnte zu einem Anstieg ihrer Gesamtemissionen führen. In Deutschland werden per Verordnung finanzielle Belastungen für diese Unternehmen, die im Rahmen des nationalen Emissionshandels entstehen, zukünftig abgefedert werden - die Beihilfen sind aber an Voraussetzungen wie entsprechende Nachhaltigkeits- und Ökologisierungs-Investitionen geknüpft.
- Den 2012 beseitigten Steuervorteil für Landwirte in Form des sogenannten "Agrardiesels" - der Steuervorteil für die Bauern machte damals in Summe etwa 50 Millionen Euro aus - soll es künftig wieder geben.
- Außerdem sollen energieautarke Bauernhöfe Förderungen von insgesamt 25 Millionen Euro erhalten.