Nachdem das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch Klagen der Fluggesellschaften TUIfly und Ryanair gegen die Rückzahlung österreichischer Beihilfen abgewiesen hat, hat Ryanair angekündigt, gegen diese Entscheidung des zweithöchsten Gerichts der EU nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Höchstgericht zu berufen.
Das Gericht der Europäischen Union hatte am Mittwoch eine Entscheidung der EU-Kommission von 2016 bestätigt, wonach TUIfly und Ryanair am Flughafen Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen erhalten hätten, die Österreich von ihnen zurückfordern müsse.
Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Ryanair, HLX - das sich 2007 mit Hapagfly zu TUIfly zusammengeschlossen hatte - und TUIfly diesen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten Vorteil verschafften. Dies sei nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar.
Konkret musste Österreich von TUIfly ungerechtfertigte Beihilfen in Höhe von insgesamt 10,7 Millionen Euro sowie von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften in Höhe von rund 2 Millionen Euro zurückfordern.
Laut Auskunft des Landes Kärnten hat die Berufung keine aufschiebende Wirkung. Es obliege dem EuGH, ob ein solches Rechtsmittel überhaupt zulässig ist.