In den USA sind in den letzten Wochen immer mehr große Konzerne dazu übergegangen, eine Impfpflicht für Mitarbeiter einzuführen. Zuletzt folgte auch der Disney-Konzern den Ankündigungen von Technologieunternehmen wie Google, Uber oder Facebook, die entsprechende Anweisungen erteilt hatten. Noch häufiger ist aus vielen Ländern zu hören, dass bei Neueinstellungen eine Vollimmunisierung zur Voraussetzung wird. Auch in Österreich. Wie berichtet, werden im steirischen Landesdienst, also u. a. bei Behörden oder in Spitälern seit 1. August vollimmunisierte Bewerber bei Neueinstellungen bevorzugt. Doch das Thema ist nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern zum Teil auch bei Privatunternehmen „aufgeschlagen“.

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Karl-Heinz Snobe, Geschäftsführer des steirischen Arbeitsmarktservice bestätigt, dass diese Frage bei der Jobvermittlung „an Bedeutung gewinnt“. Insbesondere in Gesundheits-, Pflege- oder Bildungsberufen werde das bereits sichtbar. „Es ist sicherlich noch kein Massenthema, aber vielleicht wird es das noch.“ Dass sich Dienstgeber vollimmunisierte neue Mitarbeiter wünschen, werde immer wieder an das AMS herangetragen. Für derartige Stellenausschreibungen sei von der Bundesgeschäftsstelle auch eine Textempfehlung für die Gestaltung von Stelleninseraten erarbeitet worden.

Snobe stellt aber klar: Das AMS erhebe in Datenbanken weder mit welchen offenen Stellen ein solcher Wunsch des Arbeitgebers einhergehe noch den Impfstatus von AMS-Kunden, „das können und dürfen wir nicht, darauf können wir bei der Vermittlung auch keine Rücksicht nehmen“. Es sei auch nicht so, dass ein AMS-Kunde ein Bewerbungsgespräch ablehnen könne, weil ein Arbeitgeber eine Vollimmunisierung in der Stellenausschreibung als Voraussetzung anführt. „Es muss bei einer entsprechenden Vermittlung dennoch eine Kontaktaufnahme mit dem Betrieb erfolgen“, so Snobe. Ein Bewerbungsgespräch sei auch mit der 3-G-Regel möglich, alles Weitere könne dann dort besprochen werden.