Rund 15.000 Mobilfunkmasten gehören der A1 Telekom Austria, davon 7900 in Österreich. Sie gelten als technisches Rückgrat des größten heimischen Mobilfunkbetreibers. Seit dem dritten Quartal 2020 beschäftigt sich die Telekom Austria mit einer Ausgliederung ihrer Funkmasten. Die Mehrheit am Unternehmen hält die mexikanische America Movil des Milliardärs Carlos Slim, 28,4 Prozent gehören dem österreichischen Staat. Man entwickele „Alternativen, um höheren Nutzen aus dem Bestand an Sendemasten zu ziehen“. Aktuell werde am „Setup“ gearbeitet, man prüfe die „am besten geeignete Struktur einer A1 Tower Company“.
Noch gebe es keine Entscheidung, auch nicht über eine mögliche Monetarisierung, betont eine Sprecherin. Ein Verkauf der Sendeanlagen soll bis zu vier Milliarden Euro bringen. Treibende Kraft hinter den Verkaufsplänen ist laut einem Bericht des „Kurier“ America Movil. Mit der Trennung der Sendemasten von der Netzbetreibergesellschaft könnten die Mexikaner Milliarden einstreifen.
"Folgen internationalem Trend"
Die Telekom Austria versucht zu beruhigen: Mit einer Zusammenführung der „passiven mobilen Infrastruktur“ – Liegenschaften, Funkmasten, Container, ohne Antennen – in einer „Tower-Gesellschaft“ folge die Telekom Austria „einem internationalen Trend“.
"Grob fahrlässig bis standortschädigend"
Massiver Kritiker eines „Verkaufs kritischer Infrastruktur“ ist der Wirtschaftssprecher der SPÖ, Christoph Matznetter. Er warnt davor, sich in weitere Abhängigkeiten zu begeben. „Solch wichtige Infrastruktur zu privatisieren ist mindestens grob fahrlässig bis standortschädigend.“ Die öffentliche Hand müsse die Sendeanlagen übernehmen und auch anderen Betreibern zugänglich machen, „damit wir nicht in die Abhängigkeit ausländischer Konzerne oder Staaten geraten.“ Alternativ müsse "durch Regelungen sichergestellt werden, dass Sendeanlagen weder abgeschaltet noch abgehört werden können“
Auflagen bleiben bestehen
Das Telekomministerium mit Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betont, verpflichtende Versorgungs- und Ausbauauflagen für Netzbetreiber blieben „unabhängig von gesellschaftsrechtlichen Änderungen“ bestehen. Die Entscheidung darüber, wie diese Auflagen erfüllt werden, liege in ausschließlicher Verantwortung der Netzbetreiber, heißt es aus dem Ministerium.