Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen legt die EU-Kommission einen Zahn zu. Dazu stellt sie vier neue Gesetzespakete vor. Diese sollen primär Kriminellen das Leben erschweren, werden aber wohl die gesamte Bevölkerung betreffen. Schon im Vorfeld regte sich daher Widerstand gegen manche der Ideen. Ein Überblick.
Bargeld-Obergrenze: 10.000 Euro soll das Limit für Barzahlungen betragen. Staaten können dieses Limit auch tiefer ansetzen. Die Begründung: Da Barzahlungen nicht verfolgt werden können, stellen Banknoten für Kriminelle eine gute Gelegenheit dar, Geld zu waschen. Solche Obergrenzen gibt es auch bereits in rund zwei Drittel der EU-Staaten.
EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung: Ein zentraler Baustein ist die Schaffung einer eigenen EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde. Sie soll die Arbeit der nationalen Behörden koordinieren. Außerdem soll sie einige der risikoreichsten Geldinstitute direkt überwachen. Ein koordiniertes Vorgehen mit den nationalen Aufsichtsbehörden soll das Aufdecken illegaler Finanzströme vereinfachen.
Einheitliches EU-Regelwerk: Bisher gibt es in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ein einheitliches Regelwerk soll hier für Klarheit sorgen. So sollen Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum von Firmen in einer zentralen Meldestelle zusammenlaufen. Auch Bankkonten-Register sollen miteinander verknüpft werden, um rasche Informationen über Bankkonten und Schließfächer zu ermöglichen.
Verschärfung im Krypto-Sektor: Derzeit fallen nur bestimmte Kategorien von Krypto-Dienstleistern unter die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche. Nun sollen diese Vorschriften auf den gesamten Kryptobereich ausgedehnt werden. Anonyme Krypto-Walltes sollen verboten werden. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin vollends nachverfolgt werden können.
Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness betont: "Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bürger, demokratische Institutionen und das Finanzsystem. Wir dürfen das Ausmaß des Problems nicht unterschätzen und müssen die Schlupflöcher für Kriminelle schließen." Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, erklärt die Dringlichkeit des Vorhabens: "Jeder neue Geldwäscheskandal ist einer zu viel – und zugleich ein Weckruf, dass wir weiter daran arbeiten müssen, die Lücken in unserem Finanzsystem zu schließen. Wir haben in den vergangenen Jahren riesige Fortschritte erzielt, sodass unsere Geldwäschevorschriften nunmehr zu den strengsten der Welt gehören. Doch wollen wir sicherstellen, dass sie tatsächlich Biss haben, müssen sie nun einheitlich und unter enger Aufsicht angewandt werden."
Bei dem Paket handelt es sich um einen Vorschlag der EU-Kommission. Das ist üblicherweise der Auftakt für die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, dem EU-Parlament und den Staatsregierungen. Das Vorhaben ist daher längst nicht in Stein gemeißelt. Kritik an der geplanten Bargeld-Obergrenze kommt auch von Finanzminister Gernot Blümel: "Von Österreich gibt es ein klares Ja zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ein ebenso klares Nein zu Angriffen auf das Bargeld", so Blümel in einer Stellungnahme. Bargeld gebe den Menschen "ein Gefühl von Sicherheit, Unabhängigkeit und Freiheit".
Klare Ablehnung kam in Österreich bisher auch von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl: "Von wegen Geldwäschebekämpfung: Das ist die Vorstufe zur Abschaffung des Bargelds und damit ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger", kritisierte Kickl etwa im Mai. Das organisierte Verbrechen werde diese Beschränkung wenig beeindrucken - das Recht auf Barzahlung gehöre in der Verfassung verankert. Zudem läuft in Österreich aktuell ein Volksbegehren "Für uneingeschränkte Bargeldzahlung".
Roman Vilgut